Der baldersheimer Schäfer Schefer zu Baldershaim soll zum Schafabtrieb die Gelchsheimer Mark nutzen.
Zwischen dem Schäfer von Untereisenheim (Vntereisenshaim) und dem Schäfer von Prosselsheim (Brassholdshaim) kommt es zu einem gerichtlichen Schiedspruch über den Viehtrieb. Dieser Schiedspruch ist in der Kammer verzeichnet.
Fries verweist auf ein Verzeichnis, in dem beschrieben ist, wie die Zobel von Giebelstadt an das Recht zum Schaftrieb in der Mark Goßmannsdorf (marck gein Gosmannsdorf) gekommen sind.
Bischof Johann von Brunn erneuert die Verpfändung von Stadt und Amt Gerolzhofen (Geroldshouen): Johann Zobel (Hanns Zobel) erhält die Hälfte von Gerolzhofen zur Verwaltung, Nutznießung und als Pfand für 3600 Gulden. Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Saunshaim) erhält die andere Hälfte als Pfand ohne Zinszahlungen. Außerdem muss Johann Zobel dem Bischof jährlich 60 Gulden bezahlen und die Hälfte der Erträge der Schafsweide zu Dingolshausen (Dingoldshausen) abgeben. Die Nachtragshand vermerkt zusätzlich Stollburg (Stolberg) und Rügshofen (Ruegshoffen).
Georg Narbe (Georg Narbe) klagt Graf Georg von Henneberg-Aschach (Graue Georg von Hennenberg) vor dem Hofgericht in Würzburg an, weil dieser seinen Schaftrieb in Oberfladungen (Oberfladigen) gestört habe, und erhält Recht. Die beiden Parteien werden miteinander vertragen.
Der Schaftrieb von Georg Narbe gehört zum Burgstall von Oberfladungen, der ein freier Eigenbesitz ist.
Ein Hof und Schaftrieb, genannt Gisubel, gehört den Herren von Seinsheim (den von Sainshaim). Der Domdekan von Würzburg einigt sich mit der Witwe Engelhardts von Seinsheim (fraw Metzen Engelharten von Sainshaim verlassen witwe) über die Ausmaße des Schaftriebs. Die Nachtragshand nennt die Orte Thalhaim und Westhaim.
Bischof Lorenz verleiht dem Bürgermeister und Rat von Röttingen die Einkünfte des Stifts aus dem Schaftrieb auf zehn Jahre mit 28 Gulden Jahreseinkünften.
Die Räte des Bamberger und des Würzburger Bischof zu Haßfurth (Hasfurth) und Zeil am Main (Zeil) schlichten einen Rechtsstreit zwischen den beiden Bischöfen bezüglich des Schaftriebs in Godeldorf (Godelndorff). Wilhelm Schenk von Limpurg (Wilhelm Her zu Limpurg) fungiert ebenfalls als Streitschlichter.
Paul Narbe (Pauls Narb) verkauft den Burgstall mit dem Schafstall und den Rechten zum Schaftrieb sowie allem, was dazu gehört, dem Adelsgeschlecht von Rußwurm (den Riswvrmen). Aus ihrem Besitz fällt alles später an Balthasar von Steinau, genannt Steinrück, (Baltassarn Stainricken), der den kompletten Besitz für 1000 Goldgulden an Bischof Konrad von Thüngen und seinem Stift Würzburg verkauft.