Bischof Johann von Brunn schuldet Johann Knoblauch dem Älteren (Hansen Knolauch dem elteren) 140 Gulden für Wein und Pferde. Dafür verpfändet er ihm jählich 20 Gulden auf die Bede und den Schaftrieb zu Kürnach, sowie 40 Gulden, die zuvor Leibgeding der Barbara Braun (Barbaren Breunin) waren.
Zusätzlich zu vorherigen Verpfändungen verpfändet Bischof Johann von Brunn Johann Knoblauch (Hansen Knoblauchen) 200 Gulden auf die Bede, die Vogtei und den Schaftrieb zu Kürnach.
Der Schaftrieb zu Ober- und Unterhaid (Ober vnd Unter Haid) gehört zu der Zent Hoheneich (Hohenaich) und Johann Fuchs von Bimbach (Hanns Fuchs riter zu Bimbach) trägt den Schaftrieb als Mannlehen vom Hochstift. Auf Bitten von Johann Fuchs von Bimbach beendet Bischof Rudolf von Scherenberg das Lehensverhältnis und übereignet den Schaftrieb an die beiden Dörfer. Im Gegenzug macht er Johann Fuchs von Bimbach drei Häuser in der Stadt Eltmann (Eltmain) zum Mannlehen.
Der Schaftrieb zu Ober- und Unterhaid wird von Johann Fuchs von Bimbach (Hanns Fuchs) mit der Zustimmung des Bamberger Bischofs Philipp von Henneberg an die männlichen Einwohner des Ortes verkauft, unter der Bedingung, dass diese den besagten Schaftrieb weder jemandem zum Lehen auftragen noch ihn verkaufen oder verschenken, sondern nur für sich und die Gemeinde behalten. Darüber stellt der Bamberger Bischof Philipp von Henneberg Bischof Rudolf von Scherenberg einen Revers aus.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlässt den Einwohnern von Margetshöchheim (Margarethöchaim) das Weidegeld vom Schaftrieb für ein Jahr.
Bischof Lorenz von Bibra kauft den Schaftrieb des Hofes Irdenberg (Jrdenberg) von den Brüdern Tristan, Chorherr von St. Burkard (Tristran chorher zu S. Burgharden) und Friedrich Zobel (Fritz Zobel). Lorenz Fries schreibt, der Hof sei jetzt eine Wüstung. Zusätzlich dazu befindet sich ein Beleg über den Schaftrieb am Hof.
Zur Nutzung des Erbküchenmeisteramtes: Nach dem vorgebrachten und abgetragenen Essen erhält der Erbkücheneister von jedem Herren zwei Mark Silber. Neu angehende Äbte, Äbtissinen, Propst und Angehörige der bischöflichen Kammer geben ihm eine Mark Silber. Wenn der Fürst zu Felde zieht, wird alles an Lebensmitteln übrig bleibt, zwischen dem Küchenmeister und den dagebliebenen Personen geteilt. Dort, wo der Küchenmeister seinen Sitz hat, darf er Schafe halten und in den Gewässern des Stifts fischen. Am Fürstenhof hat er für vier Pferde Futter. Fries ergänzt, wo etliche andere Gefälle und Nutzungsrechte, die schon seit langem zum Küchenmeisteramt gehören, zu finden sind. Zudem hat es in den obenerwähnten Fällen etliche Änderungen durch Bischof Konrad von Thungen gegeben.
Konrad von Thüngen und sein Bruder Bernhard von Thüngen, den er zum Küchenmeister ernannt hat, einigen sich, dass mit dem Küchenmeisteramt das Fischrecht, das Triebrecht für Schafe, die Küchenspeis. Im Falle eines Konflikts mit anderen Ämtern soll eine Einigung erstrebt werden. Die bischöfliche Kammer hat einen Betrag von 50 Gulden an den Küchenmeister zu entrichten, bis diesem ein permanentes Mannlehen verliehen wird, das mindestens denselben Ertrag bringt.
Die Herren tragen den Bayerhof (Hof Bairen) etliche Jahre für eine jährliche Gült und Zinsen zu Lehen. Nachdem der Hof jedoch verkommt, vererbt Bischof Konrad von Thüngen diesen zusammen mit dem Schaftrieb und der Weide an Nikolaus Volk (Clausen Volken) und Johann Ateling (Hannsen Atelingen sunst Sternhannsen genant) und deren Erben. Sie dürfen den Hof beziehen, ihn wiederaufbauen und behalten. Sie dürfen jedoch kein Stoh des Hofes verkaufen und nicht unter 300 Schafe halten. Außerdem sollen sie dem Hochstift Würzburg jährlich zwölf Morgen Acker in Richtung Marktsteinach bestellen und geben jährlich zwischen Maria Geburt und Maria Himmelfahrt als Zins an das Hochstift Würzburg 52 Schöffel Korn, 52 Schöffel Hafer und zu Cathedra Petri (22. Februar) 2 Fastnachthühner. Für Schäferei und die Nutzung der Weide zahlen sie jährlich an Sankt Martin (11. November) 10 Gulden, einen Hammel und einen Lammbauch an die Kellerei in Haßfurt. Sooft es zu Verschuldungen kommt, sollen sie einen Handlohn entrichten. Nikolaus Volk und Johann Ateling nehmen dies für sich und ihre Erben an und bestätigen es mit einem Revers.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung seines Domkapitels Konrad von Romrod (Contz von Rumrod) den Burgstall in Oberfladungen (Obern Fladungen) für 1250 Gulden. Dieser Verkauf geschieht vorbehaltslos, was den Burgstall zum erblichen Lehen der Herren von Romrod macht (erblich vnd zu vrthot). Gegenstand des Verkaufs sind außerdem die Kemenate, das Hofhaus, die Scheunen und Ställe, der Schafstall, der umliegende Keller zusammen mit dem Hof und dem Baumgarten, der die Kemenate umschließt, das Recht des Schaftriebs, sämtliche Grundstücke, Wiesen, Äcker, Gemüsegärten, Lehen sowie Grundzinsen und Frondienste. Hinzu kommen alle Rechte an Gerichtsherrschaft, alle Privilegien, die mit dem Burgstall verbunden sind, ebenso die Burgmannen, Nutzungsrechte, Gewohnheitsrechte und anderen Zugehörungen. Der Verkauf beeinhaltet also alles, was zuvor Paul Narbe (Paul Narbe) und nach ihm Balthasar von Steinau genannt Steinrück (Balthasar von Stainaw zu Wustensachsen) besessen hatten und letztlich an das Stift Würzburg verkauft hatten. Davon sind die Gütern nicht betroffen, die ausdrücklich in der Kaufurkunde genannt werden. Dies sind die Allodien der Kirche St. Maria in Fladungen, von denen sie Grundzinsen erhält, sowie der Acker, der am Leubachsgraben (Leuppisgraben) liegt und ein Viertel Wachs nach Oberfladungen zahlt und ein Gut, das als Langenstreut bezeichnet wird und an die Hennebergische Burg Lichtenburg Grundabgaben und der Pfarrei Mellrichstadt den Getreidezehnt von järhlich je sechs Maß Roggen und Hafer zahlt. In der Urkunde wird festgehalten, dass die Herren von Romrod sich bei jedem Mann- oder Herrenfall neu belehnen lassen müssen.