Der Schaftrieb in Breitendiel (Braidendile) und die Vogtei über den Ort sind im Besitz des Hochstifts Würzburg gewesen und von diesem zu Lehen gegangen. Die Lehenträger haben dem Bischof jährlich ein Paar Handschuhe geben müssen.
Der Miltenberger Schultheiß Gebhard (Gebhart) empfängt einen Schaftrieb in Breitendiel (Braitendile) als Lehen von Bischof Wolfram von Grumbach und gibt davon einem regierenden Bischof ein Paar Handschuhe.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet jährlich 100 Gulden von der Oberpleichfelder (Oberblaichveld) Bede sowie den Schaftrieb von Eßleben (Aisleuben) für 2000 Gulden an Ursula von Schwarzenberg (Swartzenberg) und deren Söhne Wolf und Michael.
Die von Thüngen (Thungen) sollen ihre Schafe in Büchold nicht auf den Grund der würzburgischen Untertanen treiben.
Die Herren von Herbilstadt (Herbilstat) tragen als Mannlehen des Hochstifts Würzburg folgende Besitzungen in Prölsdorf (Brelsdorf): das Schloss, einen Hof mit 17 Tagwerken Wiese sowie 7 Huben und 15 Felder, eine Hofstatt, eine Mühle, den Schaftrieb, das Fischwasser, den halben See, den dritten Teil am dortigen Wald, einen Teil am Zehnt und eine Badstube. Im Jahr 1506 besitzt Dietrich von Herbilstadt diese Güter und verpfändet sie für 1600 Gulden mit Bewilligung Bischofs Lorenz von Bibra an Sigmund von Rosenau (Rosenaw), der dessen einziges Kind, Barbara, geheiratet hatte, unter folgender Bedingung: Das Pfand bleibt eingegeben, bis ihm ein männlicher Erbe geboren wird, der diese Güter wieder ablösen darf.
Bischof Lorenz von Bibra kauft den Schaftrieb zu Brunn (Brun) sowie etliche Gefälle und Gülten in dem Ort von Stefan Zobel von Giebelstadt (Zobel). Betroffen sind auch Limbachshof (Limpach), Kleinrinderfeld (Clain Rinderveld), das Aschaffenburger Stift (Aschaffenburgk stifft), Hoehenstadt (Hoehenstatt) und Segnitz (Segnit).
Engelhard von Seinsheim (Sainshaim) besitzt in Prölsdorf (Brelsdorf) noch den dritten Teil am Schaftrieb und weitere Zinsen, Gülten und Nutzungsrechte, die er als Mannlehen trägt. Diese verkauft er Bischof Lorenz von Bibra urtätlich.
Das Kloster Birklingen (Bircklingen) wird mit der Stadt Iphofen (Iphofen) wegen eines Streits über Triebrechte (tribs halber) vertragen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt erlaubt Eberhard von der Tann (Thann), vom Breuharts Hof (hove Brewharts) 100 Schafe in etliche Wälder des Amtes Auersberg (Aursperg) zu treiben. Dafür soll er einem Bischof eine Abgabe leisten, in der seben Höhe wie die von Lahrbach (Larbach) in das Amt Fladungen (Fladungen) entrichten.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verleiht Margarethe Bignot (Bignot) und deren Sohn Peter den Schaftrieb des Hochstifts und Weidegrund in Hambach (Haimbach) und Dittelbrunn (Diettenbron) für einen jährlichen Zins von drei Gulden. Sie dürfen 300 Schafe weiden lassen, aber mit Bewilligung des Amtmanns von Mainberg (Mainburg) auch eine größere Anzahl.