Nach dem Tod von Andreas von Schefftal (Endres von Scheffstaler) wird die Verpfändung von Godeldorf an Moritz von Schefftal (Mauritz von Scheffstal) vererbt. Die Vormunde Oswald von Schefftal (Oswalt von Schefftal) und Johann Hetzelsdorf (Hanns Hetzelsdorf) verkaufen das Pfand an Konrad Breising (Contz Breising). Bischof Gottfried Schenk von Limpurg bewilligt den Verkauf und stellt Konrad Breising darüber eine Urkunde aus.
Konrad Breising (Contz Breising) verkauft den Ort Godeldorf (Gotelndorf) für 500 Gulden an Johann von Rotenhan (Hanns von Rotenhan). Dieser Verkauf findet unter der Bedingung statt, dass Johann von Rotenahn Baumaßnahmen im Wert von 100 Gulden durchführen soll und dass Konrad Bresing das Recht haben soll, das Dorf in zehn Jahren für 600 Gulden wiederauszulösen. Falls diese Auslösung nicht stattfinden sollte, sollen Johann von Rotenhan 100 Gulden ausgegeben werden und das Dorf ihm zum Eigenbesitz gemacht werden. Das Ganze wird jedoch ohne die Zustimmung und das Wissen Bischof Johanns von Grumbach beschlossen, weshalb das Rechtsgeschäft nicht gültig ist.