In Aub (Awe) hat es einst zwei Schulheißen und zwei Gerichtsorte gegeben. Philipp von Weinsberg (Philip von Weinsperg), Klaus Zobel von Guttenberg (Zobel von Gutenberg) und Georg Truchsess (Truchseß) von Baldersheim, die Inhaber des Ortes, einigen sich auf einen Schulheißen und ein Gericht für den ganzen Ort.
Bischof Lorenz von Bibra kauft ein Viertel des Ortes Goßmannsdorf am Main bei Ochsenfurt (Gosmannsdorf am Main nit fern unter Ochsenfurt gelegen) mit Gefällen, Nutzungs- und sonstigen Rechten und allen Zugehörungen von Georg Truchsess von Baldersheim (Georg Truchsess zu Baldershaim riter). Die Nachtragshand merkt an, dass im Jahr 1559 in Goßmannsdorf eine Ordnung von den Ganerben aufgestellt wird.
Georg Truchsess von Baldersheim (Truchsess zu Baldershaim) übergibt die Burg Aub (Awe), seinen Anteil am Ort sowie etliche Gefälle und Nutzungsrechte für 1000 Gulden dem Hochstift Würzburg als ritterliches Mannlehen.
Georg Truchsess (Truchsess) von Baldersheim trägt ein Viertel an der Stadt Aub als ein Lehen der Pfalzgrafen Ludwig V. und Friedrich II. Der Truchsess von Baldersheim empfängt diesen Anteil an der Stadt als Lehen von Bischof Lorenz von Bibra.