Bischof Friedrich von Wirsberg ersucht den erwählten Römischen Kaiser, Ferdinand I., auf dem Reichstag zu Augsburg (augsburg) um die Verleihung seiner und seines Stifts Regalien, Lehen und weltlichen Rechte. Dieser Bitte wird nachgekommen. Der Kaiser verleiht ihm alle Mannrechte, Herrschaftsrechte und Lehen, samt den zugehörigen Nutzungsrechten, Gerichten und Insignien, die er und seine Vorgänger im Amt gängigerweise innehatten. Diese Verleihung geht sowohl vom Kaiser selbst als auch vom Reich aus. Im Gegenzug leistet er für die verliehenen Rechte die gewöhnliche monitäre Abgabe und einen Eid, in dem er bestätigt, dem Reich der Regalien wegen getreu zu dienen und es zu ehren. Auch verspricht er bei einer Strafandrohung von 60 Mark, gegenüber seinen Untertanen und den Männern des Hochstifts, unabhängig von deren Stand, ein rechtstreuer Herr zu sein. Abschließend gebietet er, dass weder andere Untertanen des Reichs noch getreue Boten ihn hierin behindern sollen.