Fries berichtet über den Turnos (Thurnos). Laut Fries kamen vor vielen Jahren Silberpfennige aus Frankreich nach Deutschland, die aufgrund des Prägungsortes Tours (Thuron) Turnos genannt werden. 10 Turnos sind einen Goldgulden wert. Etliche deutsche Fürsten und Städte lassen ebenfalls solche Münzen prägen, die den Turnos gleichwertig sind und ebenso heißen. So auch in Würzburg und Frankfurt am Main (Franckfurt am Main). Die Turnos waren lange in Deutschland gebräuchlich. Herzog Sigmund von Österreich lässt die Währung erneuern. Diese Münzen werden nach ihrem Prägungsort Innsbrucker genannt. Die Münzen von König Ferdinand, den Markgrafen von Brandenburg und den Grafen von Öttingen heißen ebenfalls nach dieser ersten Münze Innsbrucker.
König Ludwig II. von Böhmen und Ungarn wird 1526 von den Türken erschlagen. Sein Nachfolger ist Erzherzog Ferdinand (Ertzherzog Ferdinand). Der Papst in Rom verfügt in einer Bulle an König Ferdinand, dass jeder deutsche Bischof, Propst, Abt und andere Geistliche dem König den fünften Teil von ihrem Einkommen und ihrer jährlichen Nutzung zum Kampf gegen die Türken geben sollen. Diese Bulle lässt er durch seine Gesandten auch Bischof Konrad von Thüngen und anderen verkünden. Daraufhin verträgt sich Bischof Konrad mit Wissen und Rat seines Kapitels mit dem König und gibt ihm für sich und die Geistlichkeit seines Bistums 10.000 Gulden, aber mit der Einschränkung, dass falls der König von den anderen Bischöfen und ihren Geistlichen nichts nehmen sollte, er dem Bischof und seinen Nachfolgern die genannten 10.000 Gulden zurückzahlen soll. Er verpflichtet sich unter seinem Siegel. König Ferdinand lässt 1530 auf dem Reichstag zu Augsburg auf Drängen seines Bruders, des Kaisers, und der Reichsstände seine Forderungen fallen. Daraufhin schickt Bischof Konrad seinen Sekretär Lorenz Fries erst nach Wien und danach nach Prag, um eine Rückzahlung der 10.000 Gulden zu erwirken. Der König antwortet wie folgt: Wenn der Bischof seine 10.000 Gulden zurückerhalten möchte, soll er ihm noch weitere 3000 Gulden geben. Diese 13.000 Gulden werden zu den 36.000 Gulden Pfandschilling auf Mainbernheim (mainbernhaim) und Heidingsfeld (haidingsfelt) aufgeschlagen. Der König gibt dazu sein Siegel. In der Urkunde steht, dass der König und seine Nachkommen in der obengenannten Angelegenheit dem Bischof das Recht geben, Mainbernheim aus der Hand der Markgrafen in ihre eigene zu bringen. Besagte Handlung wurde jedoch nicht durchgeführt.
König Ludwig II. stirbt 1526 im Zuge der Schlacht gegen die Osmanen (von dem Turken erschlagen) und Erzherzog Ferdinand von Österreich (Ertzhertzog Ferdinand von Osterreich) wird an seiner Stelle zum König gekrönt. Der Papst in Rom verfügt in einer Bulle an König Ferdinand, dass jeder deutsche Bischof, Prälat und Geistliche den fünften Teil ihres jährlichen Einkommens und ihrer jährlichen Nutzung zum Kampf gegen die Türken geben soll. Diese Bulle lässt er auch Bischof Konrad von Thüngen in Würzburg verkünden. Der Bischof einigt sich zusammen mit seinem Rat und dem Domkapitel mit dem König und gibt diesem für sich und die Geistlichen seines Bistums 10.000 Gulden, mit der Bedingung, dass falls der König von den anderen Bischöfen und deren Geistlichen nichts nehmen sollte, er dem Bischof oder seinen Nachfolgern die 10.000 Gulden zurückerstattet. Dazu verpflichtet sich der König unter seinem Siegel, doch er entzieht sich dieser Verpflichtung auf Anraten seines Bruders, des Kaisers Karl V., und der Reichsstände auf dem Reichstag 1530 in Augsburg (Augspurg). Daher schickt Bischof Konrad seinen Sekretär Lorenz Fries erst nach Wien in Österreich (Wien in Osterraich) und dann nach Prag in Böhmen (Behaim), um die gezahlten 10.000 Gulden einzufordern. Der König fordert jedoch weitere 3.000 Gulden in bar und schlägt die 13.000 Gulden auf den Pfandschilling von 36.000 der beiden Städte Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Mainbernhaim). Dies bestätigt der König mit Brief und Siegel und sichert dem Hochstift das Recht zu, den Flecken Mainbernheim aus der Hand der Markgrafen in seine eigenen zu bringen. Besagte Handlung wird jedoch bis zum Verfassen dieses Eintrags nicht ausgeführt.
Fries verweist auf eine Freiheit des Kaisers Ferdinand für die Juden.
König Ferdinand fordert durch eine Schrift, dass diejenigen, die aus dem Reich gezogen sind, um sich gegen das Reich anwerben zu lassen, wieder zurückkehren sollen.
Im Jahr 1534 erlässt Kaiser Karl V. ein offenes Mandat, in dem er festlegt, dass im Sinne des Landfriedens niemand gegen die kaiserliche Autorität und genauso gegen die Autorität des kaiserlichen Bruders König Ferdinand oder ein Mitglied des Reiches ziehen oder sich anwerben lassen darf. Ein solches Mandat verkündet auch Bischof Konrad von Thüngen erneut im Hochstift.
Sowohl König Ferdinand als auch Bischof Konrad von Thüngen erneuern und veröffentlichen das Mandat von Kaiser Karl V., welches ein Vorgehen gegen Mitglieder des Reiches verbietet.
Ulrich Grau, ein Schmied, der jenseits des Mains lebt (Ulrich Graw ain schmid Jhenseit Mains), baut ein Haus neben das Gerichtshaus bei der Alten Mainbrücke. Der Bau des Hauses entspricht aber nicht den Ordnungen und Satzungen der Stadt, weshalb er den Neubau eigentlich abreißen müsste. Bischof Konrad von Thüngen gestattet den Bau letzten Endes doch, nachdem Doktor Friedrich Grau (Doctor Fridrich Grw), Hofprediger des Königs Ferdinand I., Fürsprache für Ulrich Grau hält. Friedrich Grau verpflichtet sich sowie seine Erben und Nachbesitzer des Hauses jedoch dazu, die Kosten für den Abriss oder Umbau des Hauses zu tragen, wenn der Würzburger Bischof ihn dazu auffordert.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt empfängt seine Regalien, Lehen und weltlichen Rechte, wie er es bereits zuvor von Kaiser Karl V. getan hat, zu Bad Mergentheim (Mergethaim) in der Kaiserlichen Kammer von Kaiser Ferdinand I. und erhält hierüber eine schriftliche Bestätigung. Ebenso wird ihm eine offizielle Deklaration, die die Verleihung bestätigt, übergeben.
Auf dem Reichtstag zu Augsburg verordnet Kaiser Ferdinand auf Ansuchen von Bischof Friedrich von Wirsberg, dass alle Juden innerhalb der kommenden anderthalb Jahre aus dem Stift Würzburg verwiesen werden. Sie dürfen dort nicht wohnen, keine Verträge abschließen und keinen Handel ausüben, sondern müssen das Stift gänzlich meiden. Sofern die Juden dennoch mit Einwohnern aus dem Stift handeln sollten, dann ist dieser Handel nicht rechtmäßig und wird dementsprechende nicht anerkannt. Bischof Friedrich von Wirsberg stellt den Reichsständen ein Gebot aus, dass diese bei einem Verstoß 40 Mark lötiges Gold zur Hälfte an die kaiserliche Kammer und zur Hälfte an das Stift Würzburg zahlen müssen. Einige Zeit später tritt das Gesetz von Bischof Friedrich von Wirsberg in Kraft, dass die Juden mit den Einwohnern des Stifts nicht mehr handeln dürfen und sie diese gänzlich meiden müssen. Sofern die Juden ihre Schulden begleichen, haben sie die Möglichkeit in einer bestimmten Frist zum christlichen Glauben überzutreten. Sofern dies der Fall ist dürfen sie samt ihrer Güter im Stift bleiben.