Auf dem Reichtstag zu Augsburg verordnet Kaiser Ferdinand auf Ansuchen von Bischof Friedrich von Wirsberg, dass alle Juden innerhalb der kommenden anderthalb Jahre aus dem Stift Würzburg verwiesen werden. Sie dürfen dort nicht wohnen, keine Verträge abschließen und keinen Handel ausüben, sondern müssen das Stift gänzlich meiden. Sofern die Juden dennoch mit Einwohnern aus dem Stift handeln sollten, dann ist dieser Handel nicht rechtmäßig und wird dementsprechende nicht anerkannt. Bischof Friedrich von Wirsberg stellt den Reichsständen ein Gebot aus, dass diese bei einem Verstoß 40 Mark lötiges Gold zur Hälfte an die kaiserliche Kammer und zur Hälfte an das Stift Würzburg zahlen müssen. Einige Zeit später tritt das Gesetz von Bischof Friedrich von Wirsberg in Kraft, dass die Juden mit den Einwohnern des Stifts nicht mehr handeln dürfen und sie diese gänzlich meiden müssen. Sofern die Juden ihre Schulden begleichen, haben sie die Möglichkeit in einer bestimmten Frist zum christlichen Glauben überzutreten. Sofern dies der Fall ist dürfen sie samt ihrer Güter im Stift bleiben.