Bischof Johann von Brun gibt den Juden im gesamten Hochstift Würzburg Privilegien. Er hält sich ungefähr an die von Bischof Johann von Egloffstein festgelegten Punkte und fügt ihnen noch weitere hinzu: Man soll bei den Juden keine Kelche, Messgewänder, Tabernakel (buchsen darin man das hailig Sacrament) oder Beweisstücke (blutig nass gewand) versetzen. Sie sollen vor ihrem eigenen Gericht, der Schule, angeklagt werden, mit einem Christen und einem Juden als Richter und dem Bischof als Vorsitz. Man soll keine Gerüchte über die Juden verbreiten. Sie dürfen ungehindert Fleisch kaufen. Diese Privilegien gelten drei Jahre und jeder Jude soll seine Zinsen am Martinstag entrichten.
Bischof Johann von Brun verlängert das Privileg der Juden um acht Jahre und weitet es aus, mit der Ausnahme, dass sie keinen Handel betreiben dürfen, vor allem nicht mit Wein und Getreide. Auch sollen sie auf keinen zerbrochenen Kelch, kein Messgewand, keine Messbücher und alles was zur Messe gehört sowie gestohlene Häute (nasse heute) und Beweisstücke (blutig gewant), Geld verleihen. Im Jahr 1421 verlängert er das Privileg auf Schutz und Schirm um vier Jahre.
Bischof Johann von Brun gibt den Juden zu Schweinfurt ein Privileg.
Bischof Johann von Brun verpfändet dem Würzburger Bürger und Metzger Johann Wenzl (Hannsen Wentzeln) den Kirchhof der Juden in der Pleich mitsamt der beiden anliegenden Häuern erblich auf widerlosung für 900 Gulden. Dafür soll er ihm Fleisch an den Hof liefern.
Bischof Johann von Brun stellt ausgewählten Juden eine Urkunde aus, die ihre Privilegien festhält und fünf Jahre gilt.
Bischof Gottfried Schenk von Limpburg gibt den Juden zu Würzburg und im ganzen Hochstift die selben Privilegien wie seine Vorgänger und bestätigt diese.
Johann Wenzl wandelte den Judenkirchhof oder -garten in einen Weingarten um. Um das Jahr 1445 kauft Bischof Gottfried Schenk von Limpurg den Garten von Johann Wenzl zurück und verkauft ihn für 300 Gulden und einen jährlichen Zins von 35 Gulden an die Juden zu Würzburg. Er gestattet ihnen das Grundstück als Begräbnisstätte zu benutzen. Zur selben Zeit fordert die Verwaltung der Dompropstei zu Würzburg einen Zehnt vom Weingarten der Juden, aber Bischof Gottfried einigte sich einvernehmlich mit beiden Seiten und beschließt, dass die Juden keinen Zehnt zahlen müssen. Bischof Gottfried verpfändet die Judensteuer für 400 Gulden an den Grafen Georg von Henneberg.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet seinem Sekretär Johann Treutwein und seiner Frau, beiden auf Lebenszeit, 35 Gulden jährlichen Zinses, den die Juden auf ihren Kirchhof abgeben müssen, für 328 Gulden auf Leibgeding. Johann Beringer, seiner Frau Ottilia und ihren beiden Erben wird das Schreiberamt des Brückengerichts für 300 Gulden verpfändet. Nachdem Johann Beringer stibt und seine Frau das Schreiberamt nicht mehr adäquat verwalten kann, tauscht Johann Treutwein seine jährliche Verzinsung des Judenkirchhofs, die der Bischof ihm als Leibgeding verpfändet hat, mit dem Schreiberamt des Brückengerichts der Ehefrau und Tochter. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gibt dazu seine Einwilligung.
Da sich die Bewohner des Hochstifts Würzburg über die Juden beschweren, erlässt Bischof Gottfried Schenk von Limpurg eine Ordnung, mit der er alle Juden aus dem Hochstift vertreibt. Die Vertreibung der Juden geschieht vornehmlich auf anhalten des Kardinals Nikolaus von Kues (Cardinals Nicolai de Cusa), Legat von Papst Nikolaus V. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erreicht bei Papst Nikolaus V., dass das Verbot abgeschafft wird. Diese Absprache wird von Papst Calixt III., dem Nachfolger von Papst Nikolaus V., als ungültig erklärt. Bischof Johann von Grumbach erlässt ein Mandat, welches besagt, man solle den Juden helfen und ihre Schulden bezahlen.
Bischof Johann von Grumbach schreibt an Jakob, Jude in Rothenburg, (Jacob Juden zu Rotenburg) und befiehlt ihm Richter der Juden in Würzburg zu sein, bis dies widerruft.