Bischof Johann von Brun gibt den Juden im gesamten Hochstift Würzburg Privilegien. Er hält sich ungefähr an die von Bischof Johann von Egloffstein festgelegten Punkte und fügt ihnen noch weitere hinzu: Man soll bei den Juden keine Kelche, Messgewänder, Tabernakel (buchsen darin man das hailig Sacrament) oder Beweisstücke (blutig nass gewand) versetzen. Sie sollen vor ihrem eigenen Gericht, der Schule, angeklagt werden, mit einem Christen und einem Juden als Richter und dem Bischof als Vorsitz. Man soll keine Gerüchte über die Juden verbreiten. Sie dürfen ungehindert Fleisch kaufen. Diese Privilegien gelten drei Jahre und jeder Jude soll seine Zinsen am Martinstag entrichten.