Bischof Rudolf von Scherenberg und Graf Wilhelm von Henneberg (G Wilhelm von Hennenberg) treffen eine Vereinbarung zwischen den Vertretern des Hochstifts und Vetretern des Reichs in Geldersheim (Geltershaim). Diese Vereinbarung umfasst unter anderem die Wiesen (gemaine riedere), das Bauwesen (Steinsetzen), das gemeine Gericht, das Zentgericht, das Vogtgericht und das Hausmeisteramt der Kirche.
An den Gotteshausmeister zu Bernsfelden (Beringsvelden) ist eine Summe von 34 fl. In Gold verpfändet, für die er jährlich 2 Malter Korn und 1 Malter Hafer erhält. Diese Zinsen werden von 25 Äckern gegeben, die zu Eisingen (Eisingen) gehören. Diese Äcker sind Lehen des Hochstifts und ihre Träger müssen Handlohn in die Kellerei Röttingen (Rotingen) entrichten. Von dieser Verpfändung ist auch Euerhausen (Eurhausen) betrofffen.