Alle anderen Obrigkeitsrechte, Gerichtsrechte, Gefälle, Nutzungsrechte und andere Rechte an den Leuten und Gütern zu Heidingsfeld (Haidingsfelt), die Lehen des Stifts Fulda gewesen sind, gehen nach dem Tod von Herzog Friedrich von Rothenburg an Kaiser Barbarossa und nach dessen Tod in den Reichsbesitz über. Sein Sohn Herzog Konrad zu Schwaben gibt einen Hof in Heidingsfeld mitsamt etlichen Gütern, Zinsen, Gülten, Nutzungsrechten und Zugehörungen unter Vermittlung durch einen Würzburger Bischof an das Kloster Waldsachsen (Waldsachsen). Die genannten Güter und Rechte gehen zuerst an das Hochstift Würzburg und dann an die Bürgerschaft zu Heidingsfeld über.
Gottfried III. von Hohenlohe-Brauneck (Her Gotfrid von Brauneck) verkauft seinen Teil an der Gerichtsherrschaft über Frickenhausen (seinen tail recht vnd gerechtickait zu Frickenhausen) Bischof Otto von Wolfskeel und dem Stift Würzburg für einen nicht genannten Betrag. Da der Anteil an der Gerichtsherrschaft über Frickenhausen ein Reichslehen ist, muss Kaiser Ludwig IV. den Handel bewilligen. Er tut dies und belehnt Bischof Otto damit.
Gottfried III. von Hohenlohe-Brauneck (her Gotfrid von Hohenlohe genant von Brauneck) übergibt Bischof Otto von Wolfskeel einen Kaufbrief über den Verkauf seines Teils der Gerichtsherrschaft über Frickenhausen an das Hochstift.
Kaiser Karl IV. zog über etliche Jahre das Dorf Heidingsfeld (Haidingsfeld) von dem Reich an die böhmische Krone und verlieh dem Ort das Marktrecht und ein Halsgericht und andere Stadtrechte und Freiheiten. Er verlieh Heidingsfeld das Stadtrecht und ließ sie mit Mauern, Türmen und Toren befestigen. Wegen den Gerichtsrechten, Gefällen und weiteren Rechten der Würzburger Bischöfe an Heidingsfeld kommt es zum Konflikt mit den böhmischen Amtmännern. Daraufhin verträgt sich Bischof Albrecht von Hohenlohe mit König Wenzel von Böhmen, Sohn Kaiser Karls.
Graf Heinrich V. von Henneberg-Schleusingen (Grave Hainrich von Hennenberg) verpfändet Bischof Gerhard von Schwarzburg die Burg Frankenberg, die in der Grafschaft Henneberg in der Nähe von Schwarza liegt (Franckenberg in der Graveschafft Hennenberg nahendt bei Schwartzach gelegen, ain Sloss) zusammen mit den Gerichtsrechten und der Vogtei des Augustinerinnenklosters Frauenbreitungen (sampt dem gericht vnd vogtei zu Frawen Braitingen) mit allen Zugehörungen für 4000 Pfund.
Bischof Lamprecht von Bamberg vermittelt zwischen Bischof Gerhard von Schwarzburg und Graf Hermann III. von Henneberg-Aschach (Graue Herman) in einem Rechtsstreit um die Gerichtsherrschaft des Klosters Frauenroth (closter Frawenrod). Er bestimmt, dass die Grafen von Henneberg daran kein Recht haben sollen.
Herzog Swantibor III. von Pommern-Stettin verkauft die Gerichtsrechte des Klosters Frauenbreitungen an das Stift Würzburg.
Bischof Johann von Brunn befreit das Dorf Heidenfeld (Haidenueld) von Steuern, Bede, Fron, Legepfennig und Atzung, die sie sonst den Amtleuten und Vögten zu Klingenberg (Clingenberg zahlen müssten. Die Abgabe des Zehnts an das geistliche Gericht und Landgericht und die Gerichtsrechte zu Heidenfeld sind ausgenommen. Alle Zinsen und Gült werden ihnen erlassen. Der Propst und der Konvent stellen dem Bischof und seinen Nachfolgern dagegen andere Zinsen und die Gült zu Kolitzheim (Colitzhaim) und Herleshof (Herres) zu, mitsamt der jährlichen 40 Gulden Bede vom Kloster. Ebenso verschreiben sie dem Hochstift auf ewig die Vogtei, Schutz, Schirm und Öffnungsrecht zu Heidenfeld.
Bischof Lorenz von Bibra und die Äbtissin zu Schönau (Abbtissin zu Schonau) streiten sich mit Graf Reinhard von Rieneck (Graue Reinhart von Rienck) über den Schutz und Schirm der Leute und Güter von Aschenroth. Dieser Streit wird von Herrn Johann von Schwarzenberg (hern Hanns von Schwartzenberg) und Herrn Ludwig von Hutten (her Ludwig von Hiten) geschlichtet. Für Informationen über die Rechte und die Gerichtsbarkeit des Stiftes Würzburg in Aschenroth verweist Fries auf Liber 2 contractuum Laurentii.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung seines Domkapitels Konrad von Romrod (Contz von Rumrod) den Burgstall in Oberfladungen (Obern Fladungen) für 1250 Gulden. Dieser Verkauf geschieht vorbehaltslos, was den Burgstall zum erblichen Lehen der Herren von Romrod macht (erblich vnd zu vrthot). Gegenstand des Verkaufs sind außerdem die Kemenate, das Hofhaus, die Scheunen und Ställe, der Schafstall, der umliegende Keller zusammen mit dem Hof und dem Baumgarten, der die Kemenate umschließt, das Recht des Schaftriebs, sämtliche Grundstücke, Wiesen, Äcker, Gemüsegärten, Lehen sowie Grundzinsen und Frondienste. Hinzu kommen alle Rechte an Gerichtsherrschaft, alle Privilegien, die mit dem Burgstall verbunden sind, ebenso die Burgmannen, Nutzungsrechte, Gewohnheitsrechte und anderen Zugehörungen. Der Verkauf beeinhaltet also alles, was zuvor Paul Narbe (Paul Narbe) und nach ihm Balthasar von Steinau genannt Steinrück (Balthasar von Stainaw zu Wustensachsen) besessen hatten und letztlich an das Stift Würzburg verkauft hatten. Davon sind die Gütern nicht betroffen, die ausdrücklich in der Kaufurkunde genannt werden. Dies sind die Allodien der Kirche St. Maria in Fladungen, von denen sie Grundzinsen erhält, sowie der Acker, der am Leubachsgraben (Leuppisgraben) liegt und ein Viertel Wachs nach Oberfladungen zahlt und ein Gut, das als Langenstreut bezeichnet wird und an die Hennebergische Burg Lichtenburg Grundabgaben und der Pfarrei Mellrichstadt den Getreidezehnt von järhlich je sechs Maß Roggen und Hafer zahlt. In der Urkunde wird festgehalten, dass die Herren von Romrod sich bei jedem Mann- oder Herrenfall neu belehnen lassen müssen.