Über Lichtel (Liehental) kann Lorenz Fries keine weiteren Akten finden. Er glaubt, dass der Ort im Städtekrieg durch die Rothenburger (die von Rotenburg) zerstört und verwüstet worden sein könnte.
Friedrich I. Kurfürst von Brandenburg und Memorabilia aus dem Leben der Markgrafen von Brandenburg aus den Quellen des Plassenburger Archivs, hg. v. Julius von Minutoli, Berlin 1850.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Fries zählt die Klausen auf, die es einst in Würzburg und im Bistum gegeben hat und verweist auf das Wort cloester. In Würzburg sind dies die Kloster Neumünster, St. Georg, St. Bartholomäus und St. Ulrich; im Bistum gibt es zwei Klausen in Randersacker (Randersacker) und je eine in Aschfeld (Aschveld), Kirchberg bei Volkach (Kirrberg), Alter Berg bei Volkach (Altenberg bei Volckach), Hohenfeld Hohefeld), Sulzfeld am Main (Sultzveld), Markelsheim (Markoldshaim), Wachbach (Wachbach), Neunkirchen (Newenkirchen), Dörzbach (Tortzbach), Gammesfeld (Gammesveld), Euerfeld (Eurveld), Kirchberg an der Jagst (Kirchberkach), Münsterschwarzach (Swartzach), Windheim (Windhaim), Betmaur (nach dem Kopialbuch in der Nähe von Rothenburg, jedoch nicht identifizierbar), Aub (Awe), Maria Sondheim (Sunthaim) und Mistlau (Mistelaw).
Endsee ist eine Burg, die oberhalb von Ohrenbach (Orenbach), nicht weit von Rothenburg ob der Tauber (Rotenburg) liegt. Seit langem halten die Herrn von Lentersheim (die von Lentershaim) diese Burg als Lehen des Hochstifts Würzburg. In der Nähe der Burg liegt ein Städtchen, das den Herren von Endsee (heren v. Entsehe) als Sitz dient.
Endsee (Endsehe) ,über Ohrenbach (Orenbach) nicht weit von Rothenburg ob der Tauber (Rotenburg) gelegen, war eine Stadt, bei der auch eine Burg lag, in der die Herren von Endsee wohnten. Die Stadt ist mittlerweile verlassen, aber die Burg wird mit ihren zugehörigen Rechten von Herrn Albrecht von Endsee und seiner Frau Hedwig ("Her Albrecht von Entsehe und sein hausfrau Hedwig) dem Hochstift Würzburg zum Mannlehen angetragen, wofür sie 200 Mark in Silber erhalten. Sie übergeben dem Stift unverzüglich die große Hofstube am Turm, die Schütt, die Kemenate und den Keller. Vorläufig behalten sie die beiden hohen Häuser und die Kemenate, die direkt an sie stößt. Ferner bestimmen sie, dass die übrige Burg, der Platz vor der Burg, der Platz auf dem die Stadt stand und die Wälder beiden Parteien, ihnen und dem Stift, zu gleichen Teilen gehören sollen. Laut der Nachtragshand betrifft dieses Rechtsgeschäft außerdem die nicht identifizierten Orte Rennenberg, Musersbuchel und Gemainmarkt (Rennenberg, Musersbuchel, Gemainmarkt).
Nach vielen Jahren sterben die Herren von Endsee aus. Ihr Teil ist mittlerweile im Besitz des Hochstifts und den Herren von Hohenlohe verliehen. Gerlach und Gottfried von Hohenlohe verkaufen diesen Teil der Stadt Rothenburg ob der Tauber auf Wiederkauf in einem bestimmten Zeitraum. Sollten sie nicht in der Lage sein, die Güter in der bestimmten Zeit wieder zu lösen, wird aus dem Geschäft ein echter Kauf und die Stadt soll von Bischof Gerhard belehnt werden, was dieser bewilligt. Bedingung ist allerdings, dass Bischof Gerhard, seine Nachkommen und ihr Stift, die besprochene Hälfte von Burg Endsee und ihrer Güter für das Hochstift Würzburg nach zwei Jahren aus den Händen der Rothenburger lösen könne, wenn die Hohenloher ihrerseits die Auslösung versäumen.
Die Stadt Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg an der Thauber) übernimmt gegen eine jährliche Abgabe von 60 Malter die Schutzpflicht für die Eigenleute des Klosters Comburg (Camberg) in Gebsattel (Gebsettel) und um Rothenburg.
Bischof Johann von Egloffstein verleiht das Manlehen von Endsee (Entsehe) dem Bürgermeister von Rothenburg ob der Tauber, Heinrich Toppler, (Hainrichen Toplern burgermaistern zu Rotenburg) in seiner Funktion als Amtsträger der Stadt. Laut der Nachtragshand betrifft dieser Rechtsvorgang auch Binsbach (Binoltzbach), Schweinfurt (Schweinsfurth), Steinsfeld (Stainsfeld), Gattenhofen (Gattenhofen), Adelshofen (Ottelshofen), Birnbaum (Betbaums), Oberscheckenbach (Schekenbach) und Herbolzheim (Haboltzhaim).
Bischof Rudolf von Scherenberg genehmigt Abt und Konvent von Comburg (Camberg), den Großzehnt von Gebsattel (Gebsetel) und den Stadtzehnt von Rothenburg ob der Tauber (Rotenburg) für 2000 Gulden zu verpfänden.
Der Propst von Comburg (Camberg) sagt zu, den Großzehnt von Gebsattel und den Stadtzehnt von Rothenburg ob der Tauber mit 1000 Gulden wieder abzulösen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet mit Bewilligung seines Domkapitels Schloss und Dorf Großlangheim (grossen Lankhaim) mit den dazugehörigen Mühlen, Leuten, Zinsen, Renten, Gülten, Beden, Bannwein, Handlohn, Besthaupt, Schäfereirechten, Seen, Weingärten, Gärten, Äckern, Wiesen, Klein- und Großzehnten an Wein und Getreide, der vogteilichen Obrigkeit, Land- und Kriegsfolge, Steuer, Gerichtsbarkeiten und -einkünften, Fron- und weiteren Diensten, Hühnern, Weidegeld, Gewässer, Weiden, Rechten am Gemeindewald, ständigen und nichtständigen Einkünften, mit Ausnahme der geistlichen Gerichtsbarkeit, dem Landgerichtszwang und der althergebrachten Zentzugehörigkeit zu Stadtschwarzach (statt Schwartzach), für 22000 Gulden nach laut eines übergebenen Registers an den Ritter Ulrich von Knöringen zu Kreßberg (Knöringen zu Cresberg) und nach ihm an dessen Söhne Johann Eitel, Wolf Utz, Johann Egolf und Eitel David. Die von Knöringen als Inhaber sollen die Gebäude auf ihre Kosten unterhalten und dürfen im Notfall für 2000 Gulden Baumaßnahmen vornehmen, sofern sie das Hochstift vorher informieren. Den von Egloffstein (Eglofstain) soll die Ablösung ein Jahr vorher angekündigt werden, und die Bezahlung in Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg an der Tauber) erfolgen.