Bischof Manegold von Neuenburg verkauft Ochsenfurt (Stat Ochsenfurt) an das Domkapitel für 4300 Gulden und 70 Pfund Leibgeding.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verschreibt dem Ritter Johann (heren hannsen riter) Neuses im Amt Rottenstein (Neuses im ambt Rotenstain) als Leibgeding.
Das, was nach der Bezahlung des Leibgedings an etliche Personen aus Nürnberg noch vom Zoll zu Markt Bibart übrig ist, verpfändet Bischof Johann von Brunn an Friedrich Tanndorf (Fritzen Tandorfer).
Die Gräfin Katharina von Königstein (Catharina greuin zu Konigstein), Tochter des Herrn Philipps von Weinberg (hern philipsen zue weinsberg des elteren), hat mit der Einwilligung ihres Gemahls Graf Eberhards von Königstein (Ebharts grafen zu Konigstein), das Schloss Reichelsburg (Raigelberg) an Bischof Konrad von Thüngen und dessen Stift verkauft. Zu dem Schloss gehören dabei noch: die dort befindlichen Wälder; die Stadt Aub (aw) mit allen obrigkeitlichen Nutzungen und Rechten sowie der Waldstätte und einem Flecken, auf welchem der Bau eines Schlosses verbehalten bleibt; die Rechte im Spital, nämlich die geistlichen und weltlichen Dienste und Pfründe zu einem halben Teil zu verleihen sowie die passende gantz; das Dorf Baldersheim (Baldersheim) samt großem und kleinem Zehnt, Wiesen und Feldern; Baugenod samt Rechten zum Altenberg (altenberg) und Zehnt in der Mark; die Dörfer Bieberehren (Biberen) und Krum (Kruma) mit ihren Begriffen; der Wald Klingen (Clingen); (danberrettersten); Stalldorf (Staldorff); Königshofen (Konigshofen) mit allen Zu- und Eingehörungen; Rechte, Gefälle und Nutzungen in (Leprichhausen), (Buchstenach), (Gukchsheum) und (Eutchausen) - nämlich Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Freiheiten, Eigentum, weltliche Ritter, Zinslehen, Lehenstaten, Handlohn, Frevel, Briefe, Vogteien, zwingen, Bännen, Leuten, Gütern, Halsgerichte, Städtegeld, Burgzechen und -zinsen, Gülten, Renten, Dienste, Frondienste, Vogelsteuer, Dienstleute, Leibeigene mit ihren Hauptrechten, Äcker, Wiesen, Gärten, Weingärten, Wäldern - insbesondere der Staldorfer Wald mit 2266 Morgen, Wildbänne, Jagden, Fischereien, Fischgewässer, Wasserläufe, Mühlen, Mühlstätten, Seen, Seestätten, Fischgruben, den See in Lipprichhauseb (Liprichhausen), zwei Seen in Langensteinach (Langensteinach), den See zu Freudenbach (Frewenbach), Schiffereien, Schaftriebe, Dispens für Weingülte in Frickenhausen (frickenhausen) und Goßmannsdorf (Gosmansdorf) auf Wiederkauf. Das alles wird dem Bischof verschrieben, das Land übergeben und sollte sich ein geistliches oder weltliches Recht oder Lehen in diesem Kauf befinden ist es in dem Kauf mitinbegriffen. Das Stift zahlt dafür 49,300 Gulden in Gold und bar. Die Originale, also die Quittungen und der Heisbrief, sind in der Lade Raigelberg registriert.
Als im Schmalkaldischen Krieg bekannt wird, dass den Gesandten Kaiser Karls V. und ihren Begleitern durch den Panisbrief Unterhalt und Leibgeding zu gewähren ist, geht dieses Schreiben auch an die Klöster des Hochstifts Würzburg. Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt befürchtet, dass dies zu einer großen Last für die Klöster wird. Um dies zu verhindern, lässt er ein Schreiben an alle Äbte, Pröbste und an das Spital schicken, in welchem er befiehlt, dass diese einen Brief mit der Bitte um Bestätigung an ihn oder seinen Rat oder die Bittsteller direkt zum Bischof oder seinem Rat schicken sollen, bevor sie jemanden aufnehmen.