Bischof Johann von Brunn (Johanns von Brun) verpfändet Barbara Braun (Barbaren Breunin), der Frau von Kilian von von Thüngen (Kilian von Thungen), jährlich 40 Gulden auf die Bede zu Kürnach als Leibgeding. Fries gibt an, den entsprechenden Beleg nicht zu kennen.
Bischof Johann von Brunn (Johans von Brun) verpfändet Peter von Grumbach (pettern) und seiner Frau 30 Malter Korn, 17 Malter Hafer, sechs Lammbäuche und zwölf Fastnachtshühner als jährliches Gefälle (gefelle) auf sechs Höfe zu Kürnach (Curnach) für 518 Gulden als Leibgeding.
Bischof Johann von Brunn (Johans) verpfändet Johann Dietner (hansen dietner) und seiner Frau erneut 518 Gulden als Leibgeding.
Bischof Johann von Brunn verpfändet etlichen Personen aus Nürnberg 300 Gulden jährlichen Leibgedings auf den Zoll zu Markt Bibart (Biburt).
Bischof Johann von Brunn schuldet Johann Knoblauch dem Älteren (Hansen Knolauch dem elteren) 140 Gulden für Wein und Pferde. Dafür verpfändet er ihm jählich 20 Gulden auf die Bede und den Schaftrieb zu Kürnach, sowie 40 Gulden, die zuvor Leibgeding der Barbara Braun (Barbaren Breunin) waren.
Moss (Moss) ist ein Gut unter dem Schloss Karlburg (Carlburg schlos) in Karlstadt gelegen, welches Bischof Johann von Brunn mit allem Zugehörigen Johann Plast, einem Bürger aus Karlstadt (Hannsen Plast burger zu Carlstat), dessen Frau und ihren drei Kindern ihr Leben lang zu Leibgeding verleiht.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet seinem Sekretär Johann Treutwein und seiner Frau, beiden auf Lebenszeit, 35 Gulden jährlichen Zinses, den die Juden auf ihren Kirchhof abgeben müssen, für 328 Gulden auf Leibgeding. Johann Beringer, seiner Frau Ottilia und ihren beiden Erben wird das Schreiberamt des Brückengerichts für 300 Gulden verpfändet. Nachdem Johann Beringer stibt und seine Frau das Schreiberamt nicht mehr adäquat verwalten kann, tauscht Johann Treutwein seine jährliche Verzinsung des Judenkirchhofs, die der Bischof ihm als Leibgeding verpfändet hat, mit dem Schreiberamt des Brückengerichts der Ehefrau und Tochter. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gibt dazu seine Einwilligung.
Die 47 Malter Getreide, sechs Lammbäuche und zwölf Fastnachtshühner, die Peter von Grumbach (Petter) als Leibgeding verpfändet bekommt, verpfändet Bischof Johann von Grumbach nach dessen Tod einem Marquard (Marckarten) als Leibgeding.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Heinrich Marschall von Raueneck (Hanig Marshalk v Ranern) 6 Gulden auf dem Ungeld zu Iphofen (I) als Leibgedinge.
Bischof Rudolf von Scherenberg und Reinhard von Thüngen (Rainhart von Thungen) vereinbaren, dass Reinhard für jedes Jahr, in dem das Pfand nicht abgelöst wird, 40 Gulden Dienstgeld zustehen. Aus einem Fries unbekannten Grund kommt es jedoch zu Streitereien zwischen den beiden. Als Konsequenz wird das Dienstgeld nicht ausgezahlt. Die Sache geht bis vor das Hofgericht, wo sie unbearbeitet bleibt, bis beide Seiten sterben. Reinhard hinterlässt die Söhne Hieronymus und Georg (Jeronimus vnd George). Georg erhält Ingolstadt (Ingelstat). Bischof Lorenz von Bibra verhandelt erneut mit ihm. Er schlägt ihm ein Leibgedinge von 200 Gulden zu den bisherigen 2000 Gulden vor, sodass der Pfandschilling nun 2200 Gulden beträgt. Die Bedingung ist jedoch, dass ihm die 100 Gulden nicht mehr auf der Kammer zu Heidingsfeld (Haidingsfelt) ,sondern zu Würzburg (Wurtzburg) gereicht werden sollen. Georg stimmt zu und Bischof Lorenz stellt ihm eine neue Verschreibung aus.