Das Brückengericht in Würzburg wird auch als Stadt- oder Saalgericht bezeichnet, weil die Richter und neun Schöffen in bürgerlichen Sachen über alle Bürger der Stadt Würzburg und aller Vorstädte im bischöflichen Saal richten. Dieses Gericht findet an drei Tagen der Woche statt: dienstags, donnerstags und freitags. Über die Urteile, die an dem Gericht gefällt werden, herrscht Schweigepflicht. Es hat sich allerdings eingebürgert, dass die richtenden Schöffen bei einer zweifelhaften Sachlage die bischöfliche Kanzlei und die Räte des Würzburger Bischofs einweiht und um deren Unterstützung bei dem Fall bittet. Weitere Bezeichnungen für das Gericht sind Landrecht und Oberste Zent. Die Stadtgerichtsordnung wird von Bischof Konrad von Bibra aufgesetzt.
Bischof Konrad von Thüngen genehmigt Dorothea Keusch (Keusch) bis auf Widerruf, eine Bude auf dem Judenplatz zu errichten.
Bischof Konrad von Bibra erwirbt noch weitere Güter bei Brunn, die in der Hohen Registratur unter dem Stichwort Rorensehe verzeichnet sind.
Balthasar Müller (Muller) erhält von Bischof Konrad von Bibra erneut die Lizenz, als Buchdrucker zu arbeiten.
Dr. Valerian Pfister (Pfister) verkauft Bischof Konrad von Bibra jährliche Abgaben in Höhe von 6 Malter Korn und 2 Martinshühnern auf einem Hof zu Brunn (Brun). Zwei Gulden entsprachen einst 2 Fastnachtshüner bzw. 1 Fastnachtshuhn 8 Pfennigen.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet für 3000 Gulden einen jährlichen Zins von 200 Gulden auf der Kellerei von Mellrichstadt (Melrichstatt) und Schloss und Amt Burglauer an Balthasar von Ostheim (Osthaim).
Bischof Konrad von Bibra leiht der Gemeinde Bütthard (Buthert) 200 Gulden aus dem Fiskalatamt, die innerhalb von zehn Jahren abbezahlt werden sollen.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet mit Bewilligung seines Domkapitels den Brüdern Johann und Martin von Rotenhan zu Rentweinsdorf (Rottenhan zu Rentweinsdorff) für 2000 Taler und noch zu beschaffende 1000 Gulden einen Zins von 100 Talern und 50 Gulden an zwelfefer groschen auf der Bede von Haßfurt (Hasfurth) und dem Zehnten von Prappach im Amt Haßfurt (Brappach im Ambt Hasfurth).
Bischof Konrad von Bibra leiht der Gemeinde Bütthard (Buthart) 150 Gulden, damit sie Schulden ablösen kann, welche die Pfarrei Bütthard (Buthart) schwer belasten. Dieser Betrag soll in den folgenden zehn Jahren abbezahlt werden.
Dr. Johann Brief (Brieff) verpfändet die Bede zu Volkach für 1000 Gulden an Bischof Konrad von Bibra, von welcher der Bischof jährlich 50 Gulden Zinsen zahlt.