Bischof Konrad von Bibra verkündet Johann und Martin von Rotenhan (Hansen vnd Martin von Rottenhan), dass sich die Hauptsteuer verfünffacht. Statt 150 Gulden sind es nun 7150 Gulden, statt 350 Gulden 1750 Gulden und anstatt 500 Gulden 2500 Gulden.
Die Äbtissin Kunigunde Selnen (Kunigund) verkauft ihr Eigentum am Kloster Himmelpforten zusammen mit Zins und Gült von Rohrsee (Rrenseher), welche sie auf einigen Höfen, Gütern und Huben inne hat, an Bischof Konrad von Bibra für 60 Gulden.
Bischof Konrad von Bibra verkauft mit Bewilligung seines Domkapitels dem Vikar die Kapelle im Hofe zu Rötelsee (Röttelsehe), die auch Kapelle der Verkündung der Entsündigung genannt wird, eine jährliche Rente von 40 Gulden, die an den zwei Tagen Walpurgis und Martini ausgezahlt wird für 1100 Gulden an Gold auf Wiederlösung. Den Hof besitzt später der Domherr in Würzburg, Richard von der Kere (Reinharten von der keer).
Bischof Konrad von Bibra gestattet Johann von Lichtenstein (Hans von Lichtenstein zum Beyersferg) aus Gnade, nicht aus Gerechtigkeit, einen Fischkasten. Diesen darf er auch im Röttbach (Rörrach), in dem gemeinen Garten Seßlachs (seslach) benutzen.