Während des Bauernkriegs im Jahr 1525 wird in Würzburg kein Gericht abgehalten. Davon ist auch das Gerichtsgremium des Oberrats betroffen. Die Angehörigen des Domkapitels kommen nach dem Ende des Bauernkriegs zu Bischof Konrad von Thüngen und bitten ihn, den Oberrat sowie andere Gerichtsinstanzen wieder abhalten zu lassen. Der Bischof gibt seine Einwilligung, jedoch stellt er folgende Bedingungen: der Oberrat soll von ursprünglich 15 Personen auf neun verkleinert werden. Außerdem soll dem Schultheiß im Oberrat das Recht der sogenannten Umfrage (das Recht, die Stimmabgabe zu überwachen und durchzuführen) zustehen, das sonst dem Bischof zusteht. Der Bischof fordert weiterhin, dass der Oberrat eine neue Satzung und Ordnung erhält. Aber das Domkapitel weigert sich sowohl gegen die Verkleinerung der Mitgliederzahl des Rats als auch dagegen, dass dem Schultheißen das Recht der Umfrage übertragen werden soll. Deshalb wird der Oberrat zu Lebzeiten Bischofs Konrad von Thüngen nicht wieder hergestellt. Nach dem Tod des Bischofs wendet sich das Domkapitel an den neuen Bischof, Konrad von Bibra, und bittet ihn, das Gremium des Oberrats wieder aufzustellen und zwar so, wie es vor dem Bauernkrieg zusammengesetzt und geordnet war. Der neue Bischof stellt allerdings auch die Bedingung, dass die Satzung und Ordnung des Oberrats erneuert werden muss. Für die Erneuerung der Satzung und Ordnung werden insgesamt sechs Personen ausgewählt: drei stellt der Bischof, drei das Domkapitel. Der Bischof stellt Heinrich Truchsess, Hofmeister (Hainrich truchsess Hofmaister), Karl Zoller (Carl Zoller) und Lorenz Fries ( Lorentz Fries) auf. Das Domkapitel stellt Heinrich von Würzburg (Hainrich von Wirtzburg), Georg von Maßbach (Georg von Maspach) und Richard von der Kere (Reichart von der Kere) auf. Dieses Gremium beginnt die Satzungen zu erneuern, aber es kommt keine endgültige Erneuerung zustande.
Kaiser Karl V. erlässt 1530 einen Edikt, der Trinkgelage und Gotteslästerung verbietet. Dieses Edikt wird öffentlich überall bekanntgegeben, unter anderem auch auf dem Reichstag in Regensburg im Jahr 1532, wodurch das Edikt erneuert wird. Als Bischof Konrad von Thüngen im Jahr 1540 stirbt, lässt sein Nachfolger Bischof Konrad von Bibra Trinkgelage und Gotteslästerung abermals verbieten, ebenso dessen Nachfolger Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt. Obwohl dieses Verbot mehrmals erlassen wird, wird sich nur kaum daran gehalten und Vergehen werden kaum bestraft. Fries meint hierzu: man saufft, knollet und schwert beulet, da ist niemant der wert .
Bischof Konrad von Thüngen verleiht einige Güter in der Gegend um Meinignen an Christof Gerlitzhofer (Gerlitzhofer, Cristof). Diese Güter hatten zuvor Klaus Schilling (Claus Schillings ausflichtig) gehört, der diese verliert, weil er ein Flüchtiger ist. Nach dem Tod Bischof Konrads von Thüngen verleiht Bischof Konrad von Bibra die Güter an Christof Gerlitzhofer erblich.
Dietrich Bauer überträgt dem Stift Würzburg sein eigenes Haus in Jesserndorf (Gesendorf im ambt Bramberg gelegen) und erhält es als Lehen mit Schutz und Schirm zurück. Er zahlt jährliche Abgaben in Form eines Fastnachtshuhns und bei Verkauf desselben entrichtet er Handlohn. Ansonsten ist der Haushalt frei von Abgaben. Die Nachtragshand merkt an, dass die jählichen Abgaben nach Bramberg (Bramberg) gehen.
Johann von Rotenhan und Martin von Rotenhan (Hanns vnd Martin von Rotenhan) übertragen in einem Tauschgeschäft dem Stift Würzburg 16 Lehensmänner zu Gerolzhofen (Geroldshofen) und Rügshofen (Rugshofen). Diese Lehensmänner sind Bauern der von Rotenhan, die jedes Jahr 22 1/2 Hühner abgeben müssen und von Einnahmen durch den Verkauf von Gütern pro 10 Gulden einen als Handlohn entrichten müssen. Die Nachtragshand vermerkt zusätzlich den Ort Gräfenholz (Greffenholtz dorff) und den Fluss Baunach (Bawnach Altwasser daran).
Die von Rotenhan haben etliche Lehensmänner in Gerolzhofen (Geroltzhouen) und Rügshofen (Rügshouen), die sie gegen die Gült und ein Gewässer mit Fischen in Gräfenholz (Grefenholtz) mit dem Stift Würzurg tauschen.
Die Brüder Johann und Martin von Rotenhan zu Rentweinsdorf (Hanns vnd Mertin v Rotenhan zu Rentwigsdorf gebrudere) führen ein Tauschgeschäft mit Bischof Konrad von Bibra durch: Die 16 eigenen Lehenmänner der Brüder in Geroldshofen und Rügshofen, die jährlich 22 Fastnachtshühner und Handlohn zahlen (für je 10 Gulden Ertrag wird je ein Gulden abgegeben), werden gegen die Abgaben von Zins und Gülte zu Gräfenholz (Greffenholtz) und das Fischereirecht in der Baunach mit der Furt und dem Nebenstrom (Altwasser) getauscht. Das Tauschgeschäft findet mit der Einwilligung des Domkapitels statt. Das, was die Brüder vom Bischof erhalten, wird ihnen als ritterliches Mannlehen gegeben.
Sibylle Fuchs (fraw Sibilla Fuchsin) wird mit den Gotshausmaisteren zu Geroldshofen durch Bischof Konrad von Bibra vertragen. Bei dem Streit geht es um eine neu gebaute Mühle in Neuses (Newses).
Bischof Konrad von Bibra gestatten dem Sohn Georgs von Rosenau (Georg von Rosenaw), dass er in den um Godeldorf (Gotelndorf) liegenden Wäldern, die dem Bischof gehören, Hoch- und Niederwild jagen darf. Das Haus, das Georg von Rosenau vor einigen Jahren in Godeldorf gekauft hat, war zuvor das Jagdhaus des Würzburger Bischofs gewesen, mit dem man den Wildbann zu Bamberg abgrenzen wollte. Die Nachtragshand merkt an, dass das Jagdhaus von Bischof Gerhard von Schwarzburg gebaut wurde.
Bischof Konrad von Bibra verkauft ein Haus in Gerolzhofen, das zum weissen hove genannt wird, an Wilhelm Dolussen, den Vogt zu Gerolzhofen (Wilhelm Dolussen vogt zu Geroltzhouen), für 275 Gulden und eine jährlichen Abgabe von zwei Fastnachtshühnern. Das Haus ist außerdem vom Frondienst befreit.