Kaiser Karl V. erlässt 1530 einen Edikt, der Trinkgelage und Gotteslästerung verbietet. Dieses Edikt wird öffentlich überall bekanntgegeben, unter anderem auch auf dem Reichstag in Regensburg im Jahr 1532, wodurch das Edikt erneuert wird. Als Bischof Konrad von Thüngen im Jahr 1540 stirbt, lässt sein Nachfolger Bischof Konrad von Bibra Trinkgelage und Gotteslästerung abermals verbieten, ebenso dessen Nachfolger Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt. Obwohl dieses Verbot mehrmals erlassen wird, wird sich nur kaum daran gehalten und Vergehen werden kaum bestraft. Fries meint hierzu: man saufft, knollet und schwert beulet, da ist niemant der wert .