Lorenz und Peter Lamprecht von Gerolzhofen, die Söhne von Hans Lamprecht von Gerolzhofen (Lorentz vnd Peter des gemelten Hannsen Lamprecht sune), empfangen aus der Hand von Bischof Rudolf die Hälfte des Erbspeisamts zum Lehen. Die andere Hälfte behält Peter Lamprecht von Gerolzhofen (der alt Peter Lamprecht) als Lehen. Laut Nachtragshand sind von dieser Verleihung folgende Orte betroffen: Gerolzhofen (Geroltzhofen), Lindelach (Lindlach), Karbach (Carbach), der Wald bei Unterweiler (Weilerbach holz) und Steinbach (Stainbach).
Lorenz Lamprecht von Gerolzhofen (Egedachter Lorentz) empfängt von Bischof Lorenz von Bibra die Hälfte des Erbspeisamts alleine, die zuvor er und sein Bruder besaßen. Später verkaufen die Vormünder seines Sohnes diese Hälfte. Davon sind der Nachtragshand zufolge betroffen: Karbach (Carbach das dorff), der Wald von Unterweiler (Weilersbach das holtz), Untersteinbach (Vndern Stainbach), Lindelach (Lindelach) und Gerolzhofen (Geroltzhoffen)
Lorenz Lamprecht von Gerolzhofen der Ältere (Lorentz Lamprecht obgenant) verstirbt und hinterlässt einen Sohn Lorenz, dessen Vormünder Hans von Milz (Hanns von Milz), Hans Lamprecht von Gerolzhofen (Hanns Lamprecht) und Heinrich Truchsess von Ipthausen (Haintz Truchsess zu Ipthausen) seine Hälfte am Erspeisamt Erasmus Zollner (Erasmusen Zoller) verkaufen. Er empfängt es als Stiftslehen, wobei sich das Stift die Wiederlösung vorbehält.