Bischof Otto von Wolfskeel erhält von Abt Heinrich und dem Konvent des Klosters Langheim 1000 Pfund Heller. Damit löst er das an Konrad von Heßberg (Hespurg) verpfändete Gericht und die Vogtei zu Baunach (Baunach) ab. Im Gegenzug verpfändet der Bischof dem Abt und dem Konvent das Zehntrecht, das bürgerliche Gericht und das peinliche Gericht über die am Tambach (Dampach) gelegenen langheimischen Dörfer, Leute und Güter. Diese Dörfer heißen: Triebsdorf (Tribesdorf), Schorkendorf (Schurckendorf), Witzmannsberg (Witzmansberg), Hergramsdorf (Harmsdorf ober und unter), Altenhof (Altenhof), Krumbach (Crumpach), Neundorf (Newendorf), Rothenberg (Rotenberg), Oberelldorf (Elttorf), Muggenbach (Mochenbach), Uttenhausen (Uttenhausen), Boetz (Boetz), Unterelldorf (Nider-Eltdorf), Gleismuthhausen (Glessmutshausen), Hackdorfhof (Hackdorf), Gemünda (Gemünden), Eicha (zu der Aich), Truschenhof (Druschendorf), Messenfeld (Messenfeld), Obermerzbach (Obern-Martzbach) und Rentweinsdorf (Rentwigsdorf). Das Gericht solle gehalten werden durch einen Konversen der Langheimer oder einen weltlichen Würzburger. Ferner stimmen die Langheimer zu, dass dieser Mann von den Einwohnern dieser Dörfer und Güter keine Bede (Bethe), Schatzung (Schatzung), Schanksteuer (Schenck), Forderung (Fuerterung), Strafe (Straff), Buse (Bues) oder anderen Abgaben (Beschwer) nehmen dürfe. Laut einem Nachtragsschreiber sind ebenfalls Seßlach (Seslach), Ebern (Ebern) und Medlitz (Medlitz) betroffen.
Riedenauer, Erwin: Ämter, Orte und Hintersassen im Hochstift Würzburg um 1530, in: Würzburger Diözesangeschichtsblätter 55 (1993) 249-266.
Das Schloss und die Gerichtsstädte Ebenhausen (Ebenhausen Slos vnd stat) werden mit den dazugehörenden Rechten von Graf Poppo IX. von Henneberg-Hartenberg und sein Sohn Berthold X. (Grave Bop von Hennenberg vnd sein sun Bertholt)an Engelhart von Münster, Karl von Frankenberg, Poppo und Konrad von Pfersdorf und Hans und Heinrich von Poppenhausen (Engelhart von Munster, Carl von Franckenberg, Bop vnd Contz von Pferdsdorf auch Hanns vnd Hainz von Bopenhausen) für 2000 Pfund Haller verpfändet.
Heinrich von der Tann von Biberstein (Hainrich von der Thann von Biberstain) trägt dem Stift Würzburg in Eschenbach 6 Morgen Weingarten zum Lehen auf, die er zuvor allodial besaß. Mit diesem Lehen wird sein Sohn belehnt.
Bischof Albrecht von Hohenlohe (Albrecht von Hohenlohe) kauft von Graf Eberhard von Württemberg etliche Schlösser und Städte. Dafür leiht er sich bei Abt Heinrich von Langheim 1300 Heller. Dem Kloster Langheim (Closter Lanckhaim) verpfändet er dafür alle Zehntrechte und die aus dem Kaufvertrag von 1337 ausgenommen sonstigen Rechte. Für die gleiche Summe können die Rechte abgelöst werden.
Lorenz Lamprecht von Gerolzhofen der Ältere (Lorentz Lamprecht obgenant) verstirbt und hinterlässt einen Sohn Lorenz, dessen Vormünder Hans von Milz (Hanns von Milz), Hans Lamprecht von Gerolzhofen (Hanns Lamprecht) und Heinrich Truchsess von Ipthausen (Haintz Truchsess zu Ipthausen) seine Hälfte am Erspeisamt Erasmus Zollner (Erasmusen Zoller) verkaufen. Er empfängt es als Stiftslehen, wobei sich das Stift die Wiederlösung vorbehält.