Lorenz Lamprecht von Gerolzhofen (Egedachter Lorentz) empfängt von Bischof Lorenz von Bibra die Hälfte des Erbspeisamts alleine, die zuvor er und sein Bruder besaßen. Später verkaufen die Vormünder seines Sohnes diese Hälfte. Davon sind der Nachtragshand zufolge betroffen: Karbach (Carbach das dorff), der Wald von Unterweiler (Weilersbach das holtz), Untersteinbach (Vndern Stainbach), Lindelach (Lindelach) und Gerolzhofen (Geroltzhoffen)
Bischof Konrad von Bibra gebietet den Dörfern Prölsdorf (Prelsdorff) und Untersteinbach (Vnderstainbach), seinem Wildmeister zur Beendigung der Jagd behilflich zu sein, wie es im Wildbann des Hochstifts vorgeschrieben ist.