Aus Königheim (Kennicken), das früher Kenneghaim) genannt wurde und zum Amt Lauda gehört, haben die Domherren zu Würzburg 20 Hube Wein und drei Mühlen mit zugehörigen Weingärten und Wäldern durch Bewilligung von König Konrad III., durch einen Tausch mit Kloster Ebrach (closter Ebrach)erhalten.
Die drei Brüder Otto (Ot), Konrad (Contz) und Neidung (Neidung) von Bolzhausen (Boltzhausen) erhalten drei halbe Wagenladungen (fueder) Wein, zehn Malter Korn und ein Pfund Haller auf den Sechstel des Zehnt zu Mainbernheim (Mainbernhaim) als jährliche Gült. Der Frau des Ritters Heinrich Haßfurter (Hainrich Hasfurter) werden für 138 Haller Lehenstücke verpfändet. Den Rest des Zehnts in Höhe von 138 Pfund erhalten Heinrich Haßfurter und sein Onkel Heinrich Baunach (Hainrich Baunach). Einen Sechstel des Zehnts zu Mainbernheim erhalten auch die beiden Kinder von Heinrich Haßfurters Bruder. Dies alles erhalten sie von Bischof Andreas von Grundelfingen.
Heinrich Baunach (Baunacher) zu Schwanberg (Swanberg) erhält von Bischof Wolfram von Grumbach eine halbe Wagenladung (fueder) Wein vom Zehnt zu Mainbernheim (Mainbernhaim), eine Burgwohnung auf dem Schwanberg und den Acker, der dazu gehört, als Mannlehen.
Bischof Gerhard von Schwarzberg vererbt seinem Diener Johann Wegmann (Hannsen Wegman) den Hof Kemnat in Heidingsfeld (Haidingsfelt), der freies und eigenes Gut des Stiftes ist, für 1 Gulden jährlichen Zinses. Dafür sollen dieser und seine Nachkommen ihre jährliche Hub Wein behalten. Die jährlichen Zinsen und die Gülte, die Heidingsfeld an das Stift zu bezahlen hat, sollen sie einbringen.
Für den Weinzehnt von Iphofen (Iphouen) fallen 24 Fuder, 24 Eimer und 24 Maß an. Der Bischof von Würzburg erhält davon 17 Fuder, 17 Eimer und 17 Maß, die von Vestenberg 2 Fuder, 2 Eimer und 2 Maß. Auch Ambrosius und Sebastian Geyer (Ambrosi vnd Bastian Geierr) erhalten 2 Fuder, 2 Eimer und 2 Maß Wein, ebenso wie der Abt und Konvent zu Castell in der Oberpfalz 3 Fuder, 3 Eimer und 3 Maß erhalten. Am Getreidezehnt fallen 24 Malter und 24 Metzen an. Das Stift erhält 20 Malter und 20 Metzen, die von Vestenberg 2 Malter und 2 Metzen und die Geyer 2 Malter und 2 Metzen.
Bischof Johann von Brun verlängert das Privileg der Juden um acht Jahre und weitet es aus, mit der Ausnahme, dass sie keinen Handel betreiben dürfen, vor allem nicht mit Wein und Getreide. Auch sollen sie auf keinen zerbrochenen Kelch, kein Messgewand, keine Messbücher und alles was zur Messe gehört sowie gestohlene Häute (nasse heute) und Beweisstücke (blutig gewant), Geld verleihen. Im Jahr 1421 verlängert er das Privileg auf Schutz und Schirm um vier Jahre.
Bischof Johann von Brunn schuldet Johann Knoblauch dem Älteren (Hansen Knolauch dem elteren) 140 Gulden für Wein und Pferde. Dafür verpfändet er ihm jählich 20 Gulden auf die Bede und den Schaftrieb zu Kürnach, sowie 40 Gulden, die zuvor Leibgeding der Barbara Braun (Barbaren Breunin) waren.
In dem im vorigen Eintrag genannten Kaufbrief wird die Verteilung des Wein- und Getreidezehnts erläutert. Georg von Crailsheim (Georg von Krailshaim) und sein Schwager Jakob Heimburg (Jacob Hainburg) besitzen vier Teile des Zehnts zu Iphofen (Iphouen), nämlich den Rumele Teil, den Heiden-Teil, den der Vestenberg von Breitenlohe und ein Drittel des Teils von Leonhard von Vestenberg (Lenhart von Vestenberg). Man hat 24 Eimer Wein in der "Teilküfe" und 24 Malter Getreide auf der Tenne. Es folgt eine Aufschlüsselung der Anteile: Der Rume-Teil beträgt 5 Eimer Wein und 8 Malter Getreide. Der Heiden-Teil beträgt 5 Eimer Wein und 5 Malter Getreide. Der Teil der Vestenberg von Breitenlohe beträgt 4 Eimer Wein und 4 Malter Getreide. Das Drittel von Leonhard von Vestenberg beträgt 2 Eimer Wein und 2 Malter Getreide. Fries bemerkt, dass die restlichen 2 Drittel von Leonhard von Vestenberg 1528 von Kaspar von Vestenberg an Bischof Konrad von Thüngen verkauft werden. Außerdem verweist er auf den im vorigen Eintrag beschriebenen Verkauf dieser Teile des Zehnts durch Georg von Crailsheim und Jakob Heimburg an Rudolf von Scherenberg.
Herr Philipp von Weinsberg (Philips von Weinsperg) und Oswald von Weiler aus Gaukönigshofen (Königshofen) streiten sich über den Weinausschank, die Schankstätte, den Zugang, die Zinsen am Galgenberg und das Ein- und Auslassen. Bischof Lorenz von Bibra schlichtet den Streit.
Bischof Konrad von Bibra gibt den Wirten und Gastgebern in Bad Kissingen (Kisecken) eine Weisung, in der er vorgibt, wie es mit der Ausschenkung von Wein und Bier gehalten werden solle.