Heinrich Steller (Heinrich Steller) gibt dem Vater von Dietrich von Bickenbach (Dietrich zu Bickenbach) 40 Malter Getreidegült, welche auf zwei Höfen bei Rieden (Rieden) liegen, die wiederum in eine Kammer des Bischofs von Würzburg (wurtzburgs) gehören, und den Zehnt bei Bischof Johann von Brunn für 273 Gulden auf Wiederlösung. Herr Steller gibt dann aber noch 27 Gulden dazu, sodass die Gesamtsumme 300 Gulden ergibt. Dafür verzichtet Herr von Bickenbach auf das Anspruchsrecht der zwei Höfe und die Wiederlösung. Wenn ein Bischof sich von Herrn von Bickenbach lösen will, so gestattet Herr Steller dies für 300 Gulden.