Es folgen die Rechte und Besitzungen des Forstamts über den Salzforst, welchen die Vögte von Schloss Salzburg (Saltzburg) vom Hochstift Würzburg und den Grafen von Henneberg (herschafft zu Hennenberg) zu Lehen haben. Sie sind Vögte über den Salzforst. Jeder dritte Baum sowie ein Drittel von allem was gefällt wird gehört ihnen. Es ist ihnen erlaubt, jedes Jahr drei Jagden zu veranstalten und drei Hirsche zu erlegen. Sie sollen einen Fischer für die Gewässer, welche durch den Salzforst laufen, haben und außerdem ein Gebäude, das als Grafenherberge dient (Gräuenherberig). In den Gewässern darf niemand anderes fischen. Sie sollen einen Jäger haben, der ungehindert jagen darf. Sind die Vögte der Meinung, dass der eingesetzte Forstmeister ihnen nicht genugtut, soll er auf die Heiligen schwören, dass er ihnen genugtut und ihnen ihr Drittel bereitwillig abgibt. Er soll auch schwören, dass er ihre Rechte achtet. 25 Malter Korn, 25 Gänse und 25 Hühner des Dorfes Heustreu gehören auch zum Wald und somit den Vögten. Der Forstmeister hat damit nichts zu schaffen.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet dem Ritter Johann von Dettelbach (Hannsen von Detelbach) jährlich zehn Pfund und 15 Schilling Gült (hallergülte) sowie 65,5 Malter Getreidegült (korngült) zu Mainbernheim (Mainbernhaim) auf Wiederlösung.
Johann zu Ultfeld (Hannsen Vltfelderen) erhält von Bischof Johann von Egloffstein den Hof des Hochstifts Würzburg zu Mainbernheim (Mainbernhaim) mit allem Zugehörigen als Erblehen (zu erbrecht verlihen). Dafür erhält das Hochstift von ihm jährlich 25 Malter Korn, 25 Malter Hafer (habern) und vier Schilling Pfennige.
Der Deutsche Orden hat in Gaukönigshofen (Königshouen) jährlich 25 Malter Getreidegült. Dieses Getriede ist er an das Deutschhaus in Würzburg abzugeben. Der deutsche Orden löst die Abgabe aus.
Stefan Popp (Steffan Bop) und Balthasar Heffner (Baltzar heffner) besitzen jeweils ein Viertel einer Hube bei Kist mit ihren Zu- und Angehörungen. Diese haben sie von der Vikarei zu Neuenmünster als Lehen erhalten und dafür jährlich 4 Malter Korn als Gülte bezahlt. Dies verkaufen sie an Bischof Konrad von Bibra für 73 Gulden.
Nachdem dieselbe Hälfte der Hube zu Kist auch an die Vikarei zu Neumünster (Vicarei Ommium Sanctorum zum Newenmunster) als Lehen gegangen ist und dem Besitzer jährlich vier Malter Korn zu Gült gegeben worden sind, übernimmt Bischof Konrad von Bibra die vier Malter samt der Lehenschaft für 60 Gulden.
Wolf Klein (Wolf Clein) verkauft seine Güter samt Zu- und Angehörungen bei Kist, welche ihm zu Lehen vom Dekan und Kapitel des Stifts Sankt Burkhard (Sant Burckhart) gegeben worden sind und diesen jährlich einen Malter Korn und ein Fastnachtshuhn einbringen, an das Stift Würzburg für 50 Gulden.
Außerdem sorgt Bischof Konrad von Bibra dafür, dass dem Stift Sankt Burkhard (Sant Burchart) jährlich ein Malter und ein Fastnachtshuhn für 15 Gulden abgekauft werden.
Johann Werlein ( Hanns werlein ) verkauft sein Gut bei Kist, das er vom Johanniterhaus zu Würzburg als Lehen bekommen hat und ihm jährlich ein Malter Korn eingebracht hat, mit seinen Zu- und Angehörungen an Bischof Konrad von Bibra und dem Stift Würzburg für 50 Gulden .
Der Komtur zu Sankt Johannes (S Johanns) wird ein Malter der Getreidegülte zu Kist für 15 Gulden abgelöst.