Marschalk Marschalkambt
Mittelalter
Es folgen die Rechte und Besitzungen des Forstamts über den Salzforst, welchen die Vögte von Schloss Salzburg (Saltzburg) vom Hochstift Würzburg und den Grafen von Henneberg (herschafft zu Hennenberg) zu Lehen haben.
Sie sind Vögte über den Salzforst. Jeder dritte Baum sowie ein Drittel von allem was gefällt wird gehört ihnen.
Es ist ihnen erlaubt, jedes Jahr drei Jagden zu veranstalten und drei Hirsche zu erlegen.
Sie sollen einen Fischer für die Gewässer, welche durch den Salzforst laufen, haben und außerdem ein Gebäude, das als Grafenherberge dient (Gräuenherberig). In den Gewässern darf niemand anderes fischen.
Sie sollen einen Jäger haben, der ungehindert jagen darf.
Sind die Vögte der Meinung, dass der eingesetzte Forstmeister ihnen nicht genugtut, soll er auf die Heiligen schwören, dass er ihnen genugtut und ihnen ihr Drittel bereitwillig abgibt. Er soll auch schwören, dass er ihre Rechte achtet.
25 Malter Korn, 25 Gänse und 25 Hühner des Dorfes Heustreu gehören auch zum Wald und somit den Vögten. Der Forstmeister hat damit nichts zu schaffen.
Exzerpt:
Dis sind die rechte vnd zugehörung des Forstambts vber den Salz- [Nachtragshand: forstambt] forst, den die voite von Saltzburg von vns vnd vnser herschafft zu Hennenberg zu lehen haben,
Zum ersten sein si voite vber den Saltzforst, vnd ist der trit baum in demselben wald ir, vnd was dartzu gefellet, welcherlai das ist, zum tritail ir nichts ausgenomen,
Si sollen des Jars trei Jagde daran haben vnd trei hirzen fangen dergleichen in den wasseren durch den Saltzforst lauffend, ainen Fischer haben, vnd sunderlich ain want die Gräuenherberig gehaissen, darin soll sunst niemant anders fischen,
Si sollen auch ain waidman daran haben, was der fahen mag, da solle man si nit hinderen
Gedeuchte auch die voigte, das der gesetzt Forstmaister Inen nit gleich thete, als dann solle er Inen zu den hailigen schweren, das er Jnen gleich thuen, vnd iren tritail furderlich antworten, auch an irem rechten inen kain vurath fügen wölle,
Funffvndzwainzig mtr korns, xxv Gänse, xxv hünere zu Haiserai gehoren auch zum walde, vnd sein der voite, vnd hat der Forstmaister damit nichts zuschicken, Recepta in feudorum Grumbach vorn an. [Nachtragshanf: fol. 2]
Fundort in der Hohen Registratur:
Standbuch 1012, Folio: 90r, Schreiber: Lorenz Fries
Quellenverweis in der Hohen Registratur: Die angegebenen Quellen und Signaturen beziehen sich auf die archivalische Systematisierung des 16. Jahrhunderts. Diese entsprechen nicht den modernen Signaturen.
Liber feudorum Grumbach f. 2
Digitalisat: