Die Würzburger Müller- und Backordnung findet sich in liber 1 diversarum formarum Conradi. Auch Informationen zum Brotbacken und Gewichtsvorgaben finden sich dort. Was für die Mühle in Aschach gilt, findet sich im Zentbuch. [Nachtragshand: Mehl-, Kleie- und Brotwährung, ungerechtes Korn, Bäckerlohn, Gewicht und Wert von Brot]
Geschworene zu Würzburg urteilen in einem Streit zwischen den Müllern und anderen Nutzern des Bachs Kürnach (Kurnach) in Bezug auf die Täler und die Senkung des Bachs Kurnach.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlässt ein Gebot, dass Müller nicht gleichzeitig als Bäcker tätig sein dürfen. Dieses Gebot wird aber nicht umgesetzt.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlässt ein allgemeines Gebot, welches besagt, dass die Müller zu Würzburg nicht backen und die Bäcker keine Müller sein sollen. Dies soll die beiden Gewerbe dazu bringen, ihr Handwerk zusammen auszuführen und so einen Nutzen für den Gemeinen zu schaffen. Das Domkapitel verhindert jedoch, dass dieses Gebot in Kraft tritt.
Der Oberrat setzt sich seit jeher aus 13 Mitgliedern zusammen: Vier werden aus dem Domkapitel, eines aus dem dem Stift Haug (Stift Haug) und eines aus dem Stift Neumünster (Stift Newenmonster) gestellt. Hinzu kommen drei Mitglieder des Unterrats, ein Bauer, ein Müller, ein Bergarbeiter und der Oberschultheiß. Bischof Lorenz von Bibra setzt in Abstimmung mit seinem Domkapitel durch, dass zwei weitere Mitglieder in den Oberrat aufgenommen werden. Eines der neuen Mitglieder wird aus dem Kapitel des Stifts St. Burkard (Capittel zu Sant Burghart) gestellt, das andere soll ein gemeiner Bürger sein, der in Würzburg wohnt, jedoch nicht im Unterrat sitzt. Als Erster von beiden soll das Kapitelmitglied aus Stift St. Burkard ausgewählt werden, der gemeine Bürger soll darauf als Zweiter folgen. Der Unterrat hat das Recht den gemeinen Bürger zu wählen, der jedoch aus keinem der drei aufgeführten Handwerke kommen darf.
Die Müller beklagen beschweren sich bei Bischof Lorenz von Bibra über die ansässigen Bauern. Diese ziehen das Wasser für ihre Wiesen ab, so dass die Müller kein Wasser zum Mahlen haben. Die Statthalter zu Würzburg beschließen deshalb eine Ordnung, in der geregelt ist, wie es mit dem Schutz, der Schutzbede (schutz beten) und dem Wasser gehalten wird.