Der Oberrat setzt sich seit jeher aus 13 Mitgliedern zusammen: Vier werden aus dem Domkapitel, eines aus dem dem Stift Haug (Stift Haug) und eines aus dem Stift Neumünster (Stift Newenmonster) gestellt. Hinzu kommen drei Mitglieder des Unterrats, ein Bauer, ein Müller, ein Bergarbeiter und der Oberschultheiß. Bischof Lorenz von Bibra setzt in Abstimmung mit seinem Domkapitel durch, dass zwei weitere Mitglieder in den Oberrat aufgenommen werden. Eines der neuen Mitglieder wird aus dem Kapitel des Stifts St. Burkard (Capittel zu Sant Burghart) gestellt, das andere soll ein gemeiner Bürger sein, der in Würzburg wohnt, jedoch nicht im Unterrat sitzt. Als Erster von beiden soll das Kapitelmitglied aus Stift St. Burkard ausgewählt werden, der gemeine Bürger soll darauf als Zweiter folgen. Der Unterrat hat das Recht den gemeinen Bürger zu wählen, der jedoch aus keinem der drei aufgeführten Handwerke kommen darf.