Nach dem Tod von Bischof Gerhard von Schwarzburg wird Johann von Egloffstein zum Bischof gewählt. Zwischen ihm und dem Burggrafen Friedrich (Burggraue Fridrichen) und Johann (Bruggraue Johannsen) von Nürnberg gibt es immer wieder Streitigkeiten, an denen sie sich gegenseitig die Schuld geben. Bischof Johann von Egloffstein löst dann einen Teil Kitzingens von dem Rittergeschlecht der Schwegerer aus. Die Burggrafen von Nürnberg gestatten ihm die Erbhuldigung der Bürger von Kitzingen. Ein weiterer Teil von Kitzingen (kitzingen) ist an die Schwegerer von dem Geschlecht von Hohenlohe verpfändet und das Recht auf Auslösung wird an das Stift Würzburg übertragen, was auch vertraglich festgehalten ist. In dieser Sache schlichten der Bischof Albrecht von Bamberg, der Bischof Friedrich von Eichstätt und Friedrich III. Schenk von Limpurg. Sie beschließen, dass beide Parteien vertraglich jeweils drei Zusätze aufstellen. Es wird sich darauf geeinigt, dass sich alle an diese halten und zur Bezeugung des Vertrags sieben Männer auszuwählen.
Bischof Johann von Egloffstein bekennt sich zusammen mit den Bischöfen Albrecht von Bamberg und Friedrich IV. von Eichstätt zu Papst Gregor XII. (römische Obödienz).
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
1409 gibt es drei Päpste: Benedikt XIII., Innozenz VII. und Gregor XII. Der Bamberger Bischof Albrecht von Bamberg, der Würzburger Bischof Johann von Egloffstein und der Eichstätter Bischof Friedrich von Öttingen kommen in Nürnberg zusammen und beschließen, dass sie nur Gregor XII. als rechtmäßigen Papst anerkennen.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.