Kurze Zeit nach der Verpfändung von Ober- und Unterleinach (bede Leinach) werden die Orte wieder in Person von Bischof Otto von Wolfskeel vom Hochstift Würzburg abgelöst.
Einst sind die Vogtei und das Gericht zu Baunach (Baunach) an die Herren von Heßberg (Hespurg) verpfändet gewesen. Bischof Otto von Wolfskeel löst das Pfand jedoch für 2000 Pfund Heller, die er an Konrad von Heßberg zahlt, wieder ab. Die Pfandablösung betrifft laut einem Nachtragsschreiber außerdem: Tambach (Tambach), Triebsdorf (Triebsdorff), Eicha (Aich), Schorkendorf (Schurkendorff), Witzmannsberg (Witzmanßberg), Hergramsdorf (Harmsdorff), Altenhof (Altenhoffen), Krumbach (Grumbach), Neundorf (Newendorff), Rothenberg (Rottenberg), Ober- oder Unterelldorf (Elndorff), Muggenbach (Muggenbach), Autenhausen (Uttenhausen), Boetz (Boetz dorff), Gleismuthhausen (Cleßmutshausen), Gemünda (Gemunden), Hackdorfhof Hakdorff), das Kloster Langheim (Lankhaim closter), Seßlach (Seslach), Truschenhof (Druschendorff), Messenfeld (Messenfeld), Mürsbach (Mirsbach), Rentweinsdorf (Rentweigsdorff) sowie die Zenten Ebern und Medlitz.
Riedenauer, Erwin: Ämter, Orte und Hintersassen im Hochstift Würzburg um 1530, in: Würzburger Diözesangeschichtsblätter 55 (1993) 249-266.
Bischof Gerhard von Schwarzburg hat Amt und Burg Auersberg (sloß und ambt Aursperg) für 9862 Gulden an die Herren von Buchenau (Buchenau), an die Herren von Romrod (Rumrat) und an die Herren von der Tann verpfändet (Than). Bischof Johann von Brunn löst diese Verpfändung durch eine verbürgte Schuldverschreibung wieder aus.
Der Groß- und Kleinzehnt von Großbardorf und Großeibstadt, welche Johann von Egloffstein für drei Jahre Karl Truchsess von Wildberg überlassen will, gehört der Dompropstei Würzburg. Nach dem Tod des Bischofs beschließen daher der neue Bischof Johann von Brunn und der Truchsess, dass der Bischof die Zehnten wieder auslöst und dem Truchsess 300 Gulden gibt. Laut einem späteren Schreiber sind von diesem Geschäft ebenfalls Meiningen (Mainingen), Ebern (Ebern), Seßlach (Seslach) und Wildberg (Wildberg).
Bischof Rudolf von Scherenberg löst für 3000 Gulden Teile der Verpfändung Arnsteins (für insgesamt 9000 Gulden) an Konrad von Hutten (Huten) für insgesamt 9000 Gulden wieder aus.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt seinem Hofmeister Konrad von Hutten (Hutten) für 4000 Gulden Bede und Ungeld in Arnstein (Arnstain) und löst mit diesem Geld das Amt Trimberg (Trimperg) wieder aus.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst das Amt Homburg am Main (Amt Hohenburg) einschließlich der beiden Dörfer Ober- und Unterleinach (Ober und Niderleinach) aus ihrer Verpfändung an Graf Johann III. von Wertheim. Bezüglich der Frage, ob Oberleinach dem Grafen von Wertheim unterstellt gewesen wäre, ereignet sich zwischen dem Bischof und dem Grafen ein Streit: Rudolf von Scherenberg fordert, dass Graf Johann Oberleinach dem Stift überantworteten solle. Da der Graf keine Rechte an dem Ort besitzt, kann er ihm diese Forderung jedoch nicht erfüllen. Stattdessen verlangt der Graf die Nutzungsrechte, die ihm in Oberlauringen (Oberlauring) zustehen würden. Schließlich vertragen sich Bischof und Graf folgendermaßen: Johann muss Oberleinach nicht dem Stift unterstellten und verzichtet auf Außenstände in Oberlauringen.
Bischof Rudolf von Scherenberg stellt Konrad von Hutten (Huten) wegen der 6000 Gulden, für welche er Arnstein (Arnstain) an Konrad von Hutten verpfändet hat, eine neue Verschreibung aus und erhält im Gegenzug ein Revers von Konrad, verlegt dieses jedoch. Als er 1489 schließlich Schloss und Stadt sowie die verschriebenen Gefälle komplett auslöst, stellt er daraufhin eine Urkunde aus, welche die verlorene Urkunde für ungültig erklärt.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst Amt und Schloss Aschach (ampt und sloß Aschach) ab, setzt jedoch Graf Otto von Henneberg dort auf Lebenszeit als Amtmann ein. Laut einem späteren Schreiber sind von der Ablösung auch Münnerstadt (Münrichstat) und die Klöster Aura (Aura), Frauenroth (Frauenrode) und Hausen (Hausen) betroffen.
Schultes, Johann von: Diplomatische Geschichte des gräflichen Hauses Henneberg, Band 1, Leipzig u. Hildburghausen 1788.
Mötsch, Johannes: Regesten des Archivs der Grafen von Henneberg-Römhild (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Thüringen. Große Reihe 13), 2 Bände, Köln 2006.
Wagner, Heinrich: Kissingen. Stadt und Altlandkreis (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe 1, Heft 36), München 2009.
Ludwig von Hutten quittiert über 29000 Gulden und tritt Amt, Schloss und Stadt Lauda (Lauden) an Bischof Lorenz von Bibra ab.