Graf Poppo von Eberstein, seine Ehefrau Irmgard und sein Bruder Johann, Domherr in Mainz, verpfänden ihren Teil an Burg, Stadt und Amt Krautheim (Crauthaim) mit den dazugehörigen Rechten für 2000 Kleine Gulden an Bischof Albrecht von Hohenlohe. Nach der Ablösung räumen sie dem Hochstift ein Vorkaufsrecht ein.
Monumenta Boica 42, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1874.
In der Auseinandersetzung mit dem Städtebund sucht Bischof Gerhard von Schwarzburg die Hilfe des Mainzer Bischofs Johann II. von Nassau und vergönnt diesem, die verpfändete Hälfte an Krautheim (Crauthaim) von Hans Hofwart ( Hoffwart), dem Sohn Eberhards, abzulösen. Er behält jedoch dem Hochstift Würzburg jährlich ein ewiges Wiederlösungsrecht für 10000 Gulden vor, was Bischof Johann II. schriftlich bestätigt.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet die Hälfte am Dettelbacher Schloss an Erkinger von Seinsheim (Sainsheim) auf Lebenszeit. Jener bezahlt 300 Gulden, mit denen die Verpfändung an Wilhelm von Abenberg (Abenberg) abgelöst wird.
Die Hälfte an Schloss und Stadt Dettelbach (Detelbach) ist für 600 Gulden an Hans und Georg von Dettelbach (Detelbach) verpfändet. Um an Bargeld zu gelangen, lassen sie dem Hochstift 50 Gulden nach. Sie erhalten 600 Gulden in bar von Wilhelm und Dietrich von Thüngen (Thungen), die dafür den Anteil derer von Dettelbach unter den bisherigen Bedingungen erhalten.
Bischof Johann von Brunn gibt die Hälfte am Schloss Dettelbach, die Bischof Johann von Egloffstein von Wilhelm von Abenberg (Abenberg) wieder abgelöst hat, Hermann von Thüngfeld (Thunvelt) für seine treuen Dienste ein. Er genehmigt ihm außerdem, die andere Hälfte von Kaspar von Dettelbach (Detelbach) oder dessen Erben für 400 Gulden an sich zu bringen.
Die Bede von Kolitzheim (Colitzhaim), die jährlich 120 Gulden beträgt, ist für 1000 Gulden an Graf Wilhelm von Henneberg verpfändet. Der neu gewählte Bischof Johann von Grumbach leiht sich von Gregor Heimburg (Hainburg) 1600 Gulden, um die Bede wieder abzulösen. Mit den restlichen 600 Gulden finanziert Bischof Johann seine päpstliche Bestätigung in Rom. Die Bede von Kolitzheim wird also für 1600 Gulden an Gregor Heimburg verpfändet.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet Schloss und Amt Klingenberg (Clingenberg) für 2000 Gulden an Eckhard von Crailsheim (Crailshaim) gegen einen jährlichen Zins und Amtgeld von 200 Gulden. Später wird das Amt wieder abgelöst.
Dorothea von Heimburg (Haimburg) ist mit Georg von Crailsheim (Crailshaim) verheiratet. Dieser leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1000 Gulden, um das Schloss Homburg an der Wern (Hohenburg) wieder abzulösen. Bischof Rudolf verschreibt dem Ehepaar und seinen Erben jährlich 50 Gulden in Dettelbach (Detelbach) und überlässt ihnen das dortige Schloss zur Bewohnung.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst die Bede von Kolitzheim (Colitzhaim) von Georg von Crailsheim (Crailshaim) und dessen Ehefrau Dorothea, Schwiegersohn und Tochter Gregor Heimburgs, wieder ab. Georg von Crailsheim entlässt die Einwohner von Kolitzheim aus ihrer Dienstpflicht ihm gegenüber.
Hans Zobel (Zobel) löst den Zehnt zu Darstadt (Darstat), der zur Pfarrei Kleinochsenfurt (Klein Ochsenfurth) gehört, wieder ab. Der Nachtragsschreiber verweist hierfür auf das Stichwort (Klein Ochsenfurth)