Bischof Gebhard von Henneberg übergibt den Zehnten über die Wüstung Burghartsdorf (Burghartsdorf), den Hans von Seßlach (Sesslach) vom Hochstift Würzburg zu Lehen getragen hat, dem Kloster Langheim (Closter Lanckhaim). Hierfür gibt Abt Adam von Langheim Hans von Sesslach eine Hube bei Gräfendorf (Grefensdorf), die jener vom Hochstift als Lehen empfängt und trägt.
Bischof Gebhard von Henneberg übereignet den Zehnten von Burkardsdorf (Burchartsdorf), eine Wüstung bei Tambach, dem Kloster Langheim und erhält im Gegenzug eine Hube bei Gräfendorf (Greffendorf) als Lehen aufgetragen.
Bischof Gebhard von Henneberg befreit das Kloster Langheim (closter Lanckhaim) auf Bitte Hugos von Seßlach (Hugo von Sesslach) von der Abgabe des Zehnten zu Burkardsdorf (Burckartsdorff). Im Gegenzug dafür übergibt Hugo von Sesslach dem Stift eine Hube zu Gräfendorf (Greuesdorf), die er vom Stift wieder als Lehen erhält.
Bischof Melchior Zobel von Gieblstadt verkauft mit der Bewilligung seines Domkapitels den Berg und den Wald bei Rottenberg (Rottenburg), bei Gräfendorf (Greuendorff) gelegen, samt dem dort fließenden Gewässer, welches schmiter genannt wird, an den Amtmann von Homburg Philipp von Thüngen ( philipsen von Thungen ambtman zu Homburg).Auch das Stift besitzt neben den von Thüngen (von Thungen) Anteile an den Zu- und Eingehörungen. Die vorher im Besitz des Hochstift Würzburgs gewesenen Zu- und Eingehörungen, die Zinsen auf die Wiesen und Äcker, sowie die Wiesen und Gewässer bei Rottenberg werden für 450 Gulden an die von Thüngen verkauft. Im Falle, dass das Hochstif die drei Dörfer Michelau an der Saale (Michelaw), Weyersfeld (Weihersfeldt) und Schonderfeld (schunterueldt), für welche die von Thüngen ein 15-jähriges Nutzungsrecht haben, wiederlösen wollen, liegt das Recht auf Wiederlösung bei dem Stift. Im Falle einer vorzeitigen Auflösung schadet diese dem Vertrag nicht.