Else von Dettelbach (Detelbach), die Witwe von Arnold von Seinsheim (Sainshaim), ihr Sohn Dietrich und Eberhard von Seinsheim (Sainshaim zu Schernaw) verkaufen alle Rechte, Nutzungsrechte, Güter und Gülte, die sie in Dorf und Gemarkung Dettelbach (Detelbach) besitzen, für 1100 Gulden an Bischof Gerhard von Schwarzburg.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Schloss und Amt Klingenberg (Clingenberg) mitsamt den dazugehörigen Dörfern Einwohnern, Gütern, Rechten, Nutzrechten, Gerichtsrechten usw. mit Ausnahme der geistlichen und weltlichen Obrigkeit für 7050 Gulden an Dietrich von Heidingsfeld (Haidingsveld). Es wird verabredet, dass die Leibeigenen (armen leut) jährlich keine höhere Bede als 450 Gulden abgeben müssen. Folgende Dörfer sind laut Nachtragsschreiber betroffen: Wipfeld (Wipfelt), Schwanfeld (Schwanfelt), Theilheim (Delheim), Ober- und Untereisenheim (Ober/ Under Eissenhaim), Gernach (Gernach), Unterspiesheim (Nidern Spieshaim), Lindach (Lintach), Tothaim, Stammheim (Strunhaim), Öttershausen (Ottrichshausen), Wadenbrunn (Wattichenbron), Kolitzheim (Colitzhaim), Hirschfeld (Hirsfurth), Heidenfeld (Haidenvelt) und New Rodt (eventuell Röthlein).
Der verstorbene Bischof Gerhard von Schwarzburg hatte 5000 Gulden von den Schweigerern (Swaigerern) erhalten und versprochen, ihnen dafür Einkünfte in Stadtschwarzach (Swartzach) und Kitzingen (Kitzingen) zuzuweisen, was aber wegen unglücklichen Umständen nicht geschehen ist. Bischof Johann von Egloffstein und das Domkapitel schließen mit Eckhard, Wilhelm und Peter Schweigerer (Swaigerer) nach deren hefftiger vorderung folgenden Vertrag: die Schweigerer sollen Bischof Johann 600 Gulden bar übergeben und erhalten dagegen Schloss, Stadt und Amt Karlburg (Carlburg) und Karlstadt (Carlstat) mit allen Gefällen und Nutzrechten so lange verpfändet, bis sie die Pfandsumme von 5600 Gulden zurückerhalten haben. Danach sollen Schloss, Stadt und Amt wie bereits zuvor wieder an das Domkapitel verpfändet sein. Den Schweigerern wird dies schriftlich bestätigt.
Bischof Johann von Brunn löst das Dorf Dornheim (Dornhaim) wieder aus der Pfandschaft von den Erben des Johann von Hohenlohe. Da Bischof Johann aber Geld benötigt, erlaubt er Konrad von Seinsheim (Sainshaim), die Pfandherr über die 1000 Gulden zu werden. Weil er diesem ohnehin 600 Gulden schuldet, verpfändet Bischof Johann das Dorf Dornheim mit allen Bewohnern, Gütern, Nutzungsrechten, Rechten, Zinsen, Seen und allen anderen Zugehörungen mit Ausnahme der geistlichen und weltlichen Mannlehen für 1600 Gulden in Gold an Konrad von Seinsheim. Bischof Johann behält sich und seinen Nachfolgern vor, das Dorf jedes Jahr in Kitzingen (Kitzingen) oder Iphofen (Iphoven) wieder ablzulösen, sofern dies vier Wochen vor Petri Cathedra (22. Februar) angekündigt wird. Falls der zum Dorf Dornheim gehöriger Besitz in fremden Händen sein sollte, haben die von Seinsheim das Recht, diesen wieder an sich zu bringen. Allerdings sollen sie von den Bewohnern und auf den Gütern keine zusätzlichen Forderungen erheben, sondern die bisherigen Abgaben des Hochstifts beibehalten.
Nicht fern von Dornheim (Dornhaim) liegen drei Seen, an denen Graf Lienhard von Castell Anteile zu haben glaubt. Deshalb wird zwischen ihm und Bischof Johann von Brunn ein Vertrag geschlossen. Nachdem aber Bischof Johann Stadt und Amt Iphofen (Iphoven) mit allen Zugehörungen für 6000 Gulden an Karl Schenk von Limpurg (Limpurg) verpfändet, erlaubt Bischof Johann, dass Konrad Schenk von Limpurg und seine Erben die Seen zur Hälfte nutzen dürfen, bis die Pfandsumme wieder abgelöst wird. Diese Abmachung steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass Bischof Johann den Rechtsstreit mit Lienhard von Castell gewinnt.
Der Marschall Georg von Gebsettel, genannt Rack (Rack), und seine Frau Kunigunde verkaufen eine Kemenate vor dem Dettelbacher Stadttor (Detelbach) samt den dazugehörigen Lehen, Zinsen, Gerichtsrechten sowie Zinsleuten und Güter für 1000 Gulden an Bischof Rudolf von Scherenberg. Bürgermeiser und Rat von Dettelbach übernehmen die Kaufsumme und erhalten dafür die Nutzungsrechte an den betroffenen Gütern, doch Bischof Rudolf behält sich die Erbhuldigung, die Kriegsfolge und andere Rechte auf den Zinsleuten vor.
Simon von Stetten (Steten) empfängt etliche Nutzrechte in Künzelsau (Contzelsawe) als Mannlehen vom Comburger Abt Andreas von Triftshausen.
Bischof Lorenz von Bibra kauft Nutzrechte, Gefälle, Einkommen, Rechte sowie ein Teil am Künzelsauer Gericht für 350 Gulden von Kilian von Stetten (Steten).
Die im Bauernkrieg verjagten Mönche übereignen nach der Befriedung des Konflikts das Kloster samt allen Gefällen, Nutzungen sowie sonstigen Zugehörungen Bischof Konrad von Thüngen und dem Hochstift Würzburg. Im Gegenzug erhält jeder Mönch ein Leibgeding. Bischof Konrad nimmt diese Gefälle über Jahre hinweg ein und stellt sie letztlich wieder nach päpstlicher Zustimmung den Mönchen zu.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet mit Bewilligung seines Domkapitels Bede, Zinsen, Gülte, Schäfereirechte und alle anderen Nutzrechte in Dorf und Gemarkung Dingolshausen (Dingoltzhausen) für 2000 Gulden in grober Münze gegen einen jährlichen Zins von 100 Gulden an Barbara, geborne Rüsenbach (Ruesenbach), die Witwe des Bamberger Bürgers Erasmus Zoller (Zoller) und Ehefrau von Christof Stieber von Rabeneck (Stiebers zu Rabeneck). Zuvor hatte Barbara dieselbe Summe Graf Wilhelm von Henneberg als Pfandschaft geliehen, diesen Schuldtitel hatte Bischof Konrad von Thüngen nach dem Kauf des hennebergischen Amts Mainberg (Mainberg) übernommen.