Haßberge (Hasberg) ist ein Wald zwischen Haßfurt (Hasfurt), Seßlach (Sesslach) und Königshofen (Kunigshofen). Er gehört mit Grund, Boden und Wildbann dem Stift Würzburg, aber die alten Herren haben etlichen angrenzenden Schlössern, Städten und Dörfern gestattet, daraus Holz zu holen. Diese Berechtigten sind bei der Kammer verzeichnet. Die Truchsesse zu Wetzhausen sind Förster.
Bischof Berthold von Sternberg erkauft sich etliche Nutzungen in Hohenrode (Hohenrod) von Ludwig von Windeck und Windheim (Ludwig von Windhaim).
Iphofen (Jphouen) gehört zum Teil dem Stift Würzburg und den Herren von Hohenlohe. Die Grafen von Castell und andere besitzen etliche Gefälle und Nutzungen in Iphofen. Der Zehnt gehörte verschiedenen Lehensherren. Bischof Manegold von Neuenburg gibt den Einwohnern von Iphofen als Dank für ihre treuen Dienste verschiedene Vergünstigungen. Für alle Gefälle und Nutzungen, die Atzung und den Legepfennig ausgenommen, die sie an das Stift zahlen müssen, sollen sie in den nächsten 10 Jahren nicht mehr als 80 Heller und 10 Fuder Wein abgeben müssen. Die Restsumme soll für die Bebauung des Fleckens mit Gräben, Mauern, Türmen etc. verwendet werden. Ihr Vermögen wird von Eckhard Truchsess von Roßberg (Eckart von Rosperg der Truchsess) veranschlagt. Heinrich und Friedrich Kelhass (Hainrich vnd fridrich die Kelhassen) werden als Baumeister engagiert. Der Jude Michelmann (Michelmann Jude) soll als Aufseher und Säckelmeister fungieren. Um Iphofen zu einer Stadt auszubauen, wird er für mehrere Jahre von allen Abgaben befreit.
Eine Jungfrau des Prämonstratenserordens im Bistum Augsburg hat etliche Gefälle, Nutzungen und Güter in und bei der Stadt Iphofen (Iphouen) gehabt. Die Äbtissin und das Konvent haben versprochen nicht ohne Wissen des Bischofs von Würzburg daran etwas zu ändern. Ob dies eingehalten worden ist, ist nicht bekannt.
Dem Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann (dietrich Fuchs) erhält sein Geld bis auf 4000 Gulden zurück. Er legt mit Bischof Johann von Egloffstein vertraglich fest, dass ihm die Summe in jährlichen Raten von 250 Gulden bezahlt werden soll. Dietrich Fuchs zu Eltmann verhandelt später mit dem neuen Bischof, Johann von Brunn. Dieser schlägt ihm zu den bereits vorhandenen 4000 Gulden noch 200 Gulden für Bau, Wägen und Pferde zu und gibt ihm eine Verschreibung. Darin steht, dass Dietrich und seine Erben solche 4200 Gulden von allen Nutzungen, Gefällen und Einkommen der Kellerei zu Haßfurt und zu Stadtlauringen (Niderlauring) und an der hohenwannen beziehen können und ihnen in der Zwischenzeit die Stadt und Kellerei verpfändet sein soll.
Adolf Marschall von Ostheim zu Wallbach (Adolf Marschalck von Walpach) leiht auf Bitte Bischof Johann von Brunns Johann von Hirschhorn (Hanns von Horshoren) 500 Gulden. Dafür verpfändet Bischof Johann von Grumbach ihm und seinen Söhnen Werner, Christoph, Reinhard und Hermann (sune wernher Cristofen, Rainharten vnd Herman) das Schloss Hildenburg (schloss Hildenburg) mit allen seinen Zu- und Eingehörungen, Gefällen, Nutzungen, Frondiensten und Diensten. Die Verpfändung besteht lebenslang und kann nach dem Tod aller Beteiligten 600 Gulden wieder ausgelöst werden. Weiterhin gibt er ihnen 600 Gulden für drei Jahre. All dies geschieht mit Einverständnis des Grafen Georg von Hennberg (Graue Georgen von Hennenberg), dem es vorher verpfändet war. Zu Informationen, welche Dörfer Frondienst leisten müssen verweist Fries auf eine Urkunde.
Der Bischof verpfändet ein Leibgeding von 100 Gulden jährlich an Konrad VIII. von Bickenbach in der Stadt Haßfurt (stat Hasfurt). Der Bischof begleicht 600 Gulden Schulden und lässt dies quittieren. Konrad von Bickenbach, der Ältere, verweist alle Lehensleute, sowohl geistliche als auch weltliche, an Bischof Rudolf von Scherenberg. Lorenz Fries verweist zudem auf eine Liste aller Dörfer, Nutzungen und Gefälle beider Schlösser.
Bischof Konrad von Thüngen gibt Margaretha Warter (Margarete Warter) im Dietricher Viertelhofe auf dem Graben zu Würzbueg eine Stube, einen Boden, zwei Kammern und einen Kalter zu lebenslangem Gebrauch. Margaretha stirbt 1541. Dieselben Güter gibt Bischof Konrad von Bibra ebenfalls zu lebenslangem Gebrauch an den Silberboten Michael Hensler (Michel Hensler).
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung des Domkapitels alle Zinsen, Gülte, Gefälle und Nutzungen zu Heßdorf (Hesdorff) mit allen ihren Rechten und Lehenschaften und Zu- und Eingehörungen an Otto Wilhelm von Thüngen (Otto Wilhelm von Thungen), dem Amtmann von Trimberg für 11 Schilling Pfennig,
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft Friedrich Zollner zu Gerbach (Fritz Zoller zu Gerbach) mit Bewilligung des Domkapitels das Schloss Hallburg bei Volkach (Volckach). Dazu gehören die Ringmauern, der Bauhof, die Scheunen, Äcker, Felder, Wiesen, Gärten und Gehölze sowie die Schäferei mit Stallungen und Schaftriebs-Rechten. Alle Rechte, Nutzungsrechte und Zubehörungen sind mit eingeschlossen. Der Preis beträgt 8000 Gulden, welche Kaspar Zollner (Casper Zollner) noch bis 1568 für seine dem Stift geliehenen 2200 Gulden innehaben sollte. Dieses geliehene Geld und die Quietantien gehen an das Stift über und Friedrich Zollner erhält das Schloss als Rittermannlehen.