Apel III. von Lichtenstein (apel von Lichtenstein) gibt alle Güter, Gült, Nutzungsrechte und Zinsen, die er an Dietersdorf (Ditrichsdorff) hat an seinen Sohn und seine Töchter, die Rottenfelser heißen, zu Lehen.
Bischof Johann von Brunn schuldet Peter von Stettenberg (pettern von Stettenberg) 1500 Gulden. Diese Schulden gehen auf seinen Sohn Peter von Stettenberg über, da der Bischof diese nicht begleichen kann, verpfändet er ihm das Dorf Rüdenhausen (Rudershausen) auf dem Gau, mit allen Ehren, Nutzungen, Gefällen, Renten, Zinsen, Gülten und allen Zu- und Eingehörungen, die auch einem Probst des Stift Haugs zustehen. Davon ist nichts ausgenommen, von 15 Gulden Einnahmen soll von Stettenberg je einen Gulden bekommen, bis die Schulden beglichen sind oder der Bischof diese auf eine andere Art und Weise begleicht. Darüber wird ein Revers ausgestellt.
Graf Johann III. von Wertheim (Graf hans von wertheim) verkauft an Bischof Rudolf von Scherenberg und das Hochstift alle seine Güter, Äcker, Wiesen, Zehnte, Höfe, Nutzungsrechte, Renten und Gefälle. Diese sind in einem Registern aufgelistet und werden mit allen Würden, Ehren, Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten, Obrigkeiten, Atzungen, Frondiensten und Zu- und Eingehörungen übergeben. Nichts, was dem Graf gehört ist davon ausgenommen, er bekommt dafür 2250 Gulden.
Der Vogt von Rotenhan (voit von Rottenhan) lässt sich einen Schuldbrief ausstellen. Er schuldet dem Würzburger Bischof Rudolf von Scherenberg 700 Gulden in Gold. Diese möchte er in den kommenden vier Jahren abbezahlen. Wenn er dies nicht schafft, dürfen der Bischof und das Hochstift Würzburg das Dorf Neubrunn (Newbrun) mit dessen Nutzungen in deren Besitz nehmen.