Graf Gottfried von Reichenbach und seine Frau Mechthild, geborene von Abenberg (Grave Gotfrid von Reichenbach und seine hausfrawe Mechtild, geborn von Henneberg), verkaufen Bischof Hermann von Lobdeburg verschieden Nutzungen in Elfershausen (Elverichshausen). Der Nachtragshand zufolge betrifft dies auch: Trimberg (Trimperg), Machtilshausen(Machtoldshausen), Rüdenschwinden (Rutswinden), Engenthal (Engenthal), Garb (Garb), Melborn (Melhorn), Seubottenholz (Sibottenthal), Wasserlosen (
Bischof Iring von Reinstein-Homburg kauft die Gueter und Nutzungsrechte an Gülchsheim (Gulichsheim etliche guetere und nutzunge) von Otto Schenk von Seinsheim und seiner Ehefrau Gisela von Hemmersheim ( Schenk Oten uns seiner Hausfrawen Giseln von Hennershaim).
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet das Dorf Fuchststadt (Fuchstat) und das Schloss Rottenbauer (schloss Rotenbaur) für 300 Gulden an Peter Gündelwein (Peter Gündelwein). Dies findet unter der Bedingung statt, dass Peter Gündelwein nur ein Drittel der Einkünfte und Erträge der beiden Orte erhält. Die restlichen Erträge erhält das Hochstift Würzburg.
Johann Voit von Salzburg (Hanns Vogt v. Salzburg) kauft Peter Gündelwein (Peter Gundelwein) die Nutzungsrechte ab, die dieser 1410 von Bischof Johann von Egloffstein am Schloss Rottenbauer und am Dorf Fuchsstadt gepfändet hatte. Bischof Johann von Brunn bewilligt diesen Handel unter der Bedingung, dass die eine Hälfte der jährlichen Erträge an Johann Voit von Salzburg fallen solle, die andere an das Stift Würzburg. Außerdem muss Johann Voit von Salzburg am Schloss Bauarbeiten im Wert von 300 Gulden vornehmen, die nicht näher spezifiert werden. Bischof Johann behält sich und dem Stift Würzburg darüber hinaus das Öffnungsrecht vor, das die Einquartierung von Truppen und die Nutzung der Burg im Kriegsfall garantiert, sowie das Recht, das Pfand wieder auszulösen.
Michael von Schwarzenberg (her Michel) tritt seine Nutzungsrechte in Gerolzhofen (Geroldshofen) und die dazugehörigen Untertanen an Bischof Gottfried von Limpurg ab. Die Urkunden und Bestätigungen, die die Übergabe betreffen, werden bei einem unbekannten Dritten hinterlegt.
Die Nachtragsahand gibt an, wo das Register über die Lehenmachung Grünsfelds an die von Leuchtenbergs ( Leuchtenbergisch Lehenmachung vff Grunsfeld) zu finden sei.
Nach dem Bauernkrieg erhält Konrad Groß (Cuntz Gross), Pferdeknecht auf der Marienburg, das lebenslange Nutzungsrecht für ein Viertel eines Hofs in der Pleich. In das Nutzungsrecht sind auch seine Frau und sein Sohn Balthasar Groß (Baltassar) eingeschlossen.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet mit Bewilligung seines Domkapitels für 2000 Goldgulden einen jährlichen Zins von 100 Gulden auf den Kammergefällen an Jörg von Leutzenbronn (Lutzenbrun), dessen Ehefrau Juliane (geborene von Rosenberg) und ihre Erben. Juliane hat diese Summe zuvor an Graf Wilhelm von Henneberg geliehen; beim Kauf des Amtes Mainberg ist diese Summe verrechnet worden. Bischof Konrad von Bibra verpfändet daher den Eheleuten die Beden, Renten, Zinsen, Gülten, Nutzrechte und sonstigen Einkünfte des Hochstifts im Dorf Baldersheim (Baldershaim); die Ablösung muss ein Jahr vor Letare angekündigt werden.
Die Nutzungsrechte für einen Hof in Gerolzhofen gehören zum Mundschenkenamt. Durch den Tod Philipps Zollner von Rottenstein (Philip Zoller), letzter seines Geschlechts, fällt dem Stift der Hof heim.
Landgraf Georg von Leuchtenberg (Grunsfeldt) verpfändet Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt für 4000 Gulden einen jährlichen Zins von 200 Gulden auf Stadt und Amt Grünsfeld (Grunsfeldt) sowie den dazugehörigen Nutzrechten und Einkünften. Dort besitzt Landgraf Johanns Ehefrau bereits jährliche Nutzrechte über 1150 Gulden.