Landgraf Johann von Leuchtenberg bittet Bischof Konrad von Thüngen, seinem Sohn Johann das jährliche Deputat in Höhe von 400 Gulden zu geben.
Bischof Konrad von Thüngen verschreibt dem Landgrafen von Leuchtenberg (landgraffen von Leuchtenberg) ein jährliches Dienstgeld von 400 Gulden.
Landgraf Georg von Leuchtenberg (Grunsfeldt) verpfändet Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt für 4000 Gulden einen jährlichen Zins von 200 Gulden auf Stadt und Amt Grünsfeld (Grunsfeldt) sowie den dazugehörigen Nutzrechten und Einkünften. Dort besitzt Landgraf Johanns Ehefrau bereits jährliche Nutzrechte über 1150 Gulden.