Nach dem Tod des Ritters Georg Fischlein (Georg Fischlein) fällt die Pfandschaft an seine Tochter Anna (anna) und ihren Ehemann Reinhard von Thüngen (Rainharrt von Thungen). Reinhard streitet sich mit dem Dechant und Kapitel des Würzburger Domkapitels. Er will, dass ihm die Vogtei über das Dorf Sulzdorf (Sultzdorf) als Zubehörung des Schlosses Ingolstadt zusteht. Die Herren des Domkapitels widersprechen ihm; sie stünde ihnen zu. Bischof Rudolf von Scherenberg gibt ihnen mit Bewilligung Reinhard von Thüngens einen besiegelten Brief, laut dem sie die Vogtei von den von Thüngen unbeschwert besitzen sollen. Im Gegenzug verpflichten sich Dechant und Kapitel für sich und ihre Nachfolger, Bischof Rudolf oder seine Nachfolger mit 200 Gulden an der Ablösung der Stadt und des Amtes Ingolstadt zu unterstützen.
Bischof Rudolf von Scherenberg handelt auch mit Reinhard von Thüngen (Rainhart von Thungen) aus, dass er ihm am alten Pfandschilling 600 Gulden nachlässt und den neuen Pfandschilling auf 2000 Gulden ansetzt. Bedingung ist allerdings, dass Bischof Rudolf Reinhard seinen Erben oder den Inhabern Ingolstadts (Jngelstat) jährlich zu Martini 40 Goldgulden Dienstgeld zahlen muss, wenn er das Schloss und Amt nicht an Cathedra Petri der nächsten 2 Jahre für die besagte Summe von 2000 Gulden ablöst. Für den Fall, dass er die Hauptsumme nicht ablöst, verweist er Reinhard mit den 40 Gulden jährliches Dienstgeld auf die Bede zu Ingolstadt.
Georg von Thüngen (Georg von Thüngen), der Sohn des Reinhard (Rainhart), streitet sich mit Abt des Klosters Bronnbach, Johann von Boffsheim (abbte Johann) um die Frondienste, die die Männer auf dem Bronnbachischen Hofe in Allersheim (Aldershaim) für das Schloss Ingolstadt leisten sollen. Bischof Lorenz von Bibra schlichtet den Streit. Da der Bronnbacher Hof sehr baufällig ist, sollen seine Inhaber für die nächsten 3 Jahre von allen Frondiensten befreit sein, damit sie in dieser Zeit den Hof wieder aufbauen können. Wenn in dieser Zeit am Schloss Ingolstadt gebaut wird, müssen sie Frondienste leisten wie alle anderen Einwohner. Nach Ablauf der 3 Jahre darf Georg von Thüngen von den Bronnbachischen Hofleuten den Frondienst in der normal üblichen Ausprägung fordern. Wo es gewünscht ist, soll man dem Fronherren mit Wagen und Pflug 3 Tage pro Jahr dienen.
Nach dem Tod Georg von Thüngens (Georg von Thungen) schreibt Bischof Konrad von Thüngen dessen Witwe, dass er das Schloss und Amt Ingolstadt (Jngelstat) gerne wieder an das Stift lösen würde.
Bischof Konrad von Thüngen verpfändet das Schloss und Amt Ingolstadt (Jngelstat) mit ihren Zu- und Einbehörungen und den 100 Gulden auf der Kammer an die Brüder Ambrosius und Sebastian Geyer (ambrosius vnd Sebastian die Geier), für eine Hauptsumme von 2200 Gulden. Diese wurden durch Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt wieder abgelöst.