Das Getreide soll auf seine Qualität geprüft werden. Danach soll aus den Mühlen das gemahlene Mehl in einer angemessenen Menge an die Bäcker gegeben werden.
Graf Ulrich II. von Hanau (her Ulrich von Hanaw) und Graf Ludwig von Rieneck (Grave Ludwigen von Rieneck) verkaufen folgendes an das Kloster Gerlachsheim: die Hälfte des Dorfs Gerlachsheim (Gerlachshaim) zusammen mit allem, was sie in Kützbrunn (Cultesbrun) besitzen, sowie die Befreiung vom Zoll und die Befreiung der Leibeigenen bzw. Dienstleute, die zwischen Lauda (Laude) und Gerlachsheim verkehren. Dieses Privileg der Zollfreiheit ist von Kaiser Ludwig IV. dem Bayer bestätigt. Dieser wiederum tauscht mit Graf Ulrich von Hanau und Graf Ludwig von Rieneck die Mühle zu Oberlauda (Oberlaude) gegen die Mühle zu Lutzellauden.
Unterhalb des Dorfes Gnötzheim (Gnetzhaim) gibt es eine Mühle, die Ritter Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Saunshaim riter) Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Stift Würzburg überträgt und als Lehen zurückerhält.
Bischof Johann von Brunn gestattet Peter Kegler (Peter Kegler) eine Mühle in der Vorstadt von Gerolzhofen (Geroldshofen) zu errichten. Von dem Ertrag der Mühle soll er jährlich acht Malter Getreide und ein Fastnachtshuhn abgeben sowie die Landsteuer entrichten.
Otto von Milz (Miltz) trägt dem Hochstift Würzburg während Bischof Johann von Grumbachs Amtszeit die Hälfte am Weinzehnten von Bühler (Buler) als Lehen auf. Von diesem Rechtsgeschäft ebenfalls betroffen sind Merkershausen (Markershausen), eine Mühle in Bad Königshofen (Konigshoffen) und Aschfeld (Aschveld).
Bischof Lorenz von Bibra erlaubt Klaus Krempel (Claus Krempel) und seiner Ehefrau eine Mühle in Heugrumbach (Haigrunbach) oberhalb der schon bestehenden Schemule zu bauen. Im Gegenzug müssen sie jährlich zwei Fastnachtshühner und 1,5 Malter Korn nach Arnstein abgeben.
Peter Gans (Peter Gans), ein Würzburger Bürger, gibt Bischof Lorenz von Bibra und dem Stift seine Mühle im Stadtteil Pleichach (müle in der vorstat plaichach gegen dem Ochsen gelegen die New und Gans mül genant) und erhält sie als Zinslehen zurück.
Sibylle Fuchs (fraw Sibilla Fuchsin) wird mit den Gotshausmaisteren zu Geroldshofen durch Bischof Konrad von Bibra vertragen. Bei dem Streit geht es um eine neu gebaute Mühle in Neuses (Newses).
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet mit Bewilligung seines Domkapitels Schloss und Dorf Großlangheim (grossen Lankhaim) mit den dazugehörigen Mühlen, Leuten, Zinsen, Renten, Gülten, Beden, Bannwein, Handlohn, Besthaupt, Schäfereirechten, Seen, Weingärten, Gärten, Äckern, Wiesen, Klein- und Großzehnten an Wein und Getreide, der vogteilichen Obrigkeit, Land- und Kriegsfolge, Steuer, Gerichtsbarkeiten und -einkünften, Fron- und weiteren Diensten, Hühnern, Weidegeld, Gewässer, Weiden, Rechten am Gemeindewald, ständigen und nichtständigen Einkünften, mit Ausnahme der geistlichen Gerichtsbarkeit, dem Landgerichtszwang und der althergebrachten Zentzugehörigkeit zu Stadtschwarzach (statt Schwartzach), für 22000 Gulden nach laut eines übergebenen Registers an den Ritter Ulrich von Knöringen zu Kreßberg (Knöringen zu Cresberg) und nach ihm an dessen Söhne Johann Eitel, Wolf Utz, Johann Egolf und Eitel David. Die von Knöringen als Inhaber sollen die Gebäude auf ihre Kosten unterhalten und dürfen im Notfall für 2000 Gulden Baumaßnahmen vornehmen, sofern sie das Hochstift vorher informieren. Den von Egloffstein (Eglofstain) soll die Ablösung ein Jahr vorher angekündigt werden, und die Bezahlung in Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg an der Tauber) erfolgen.
Bischof Friedrich von Wirsberg verträgt Graf Ludwig von Stolberg mit den Brüdern Konrad, Heinrich und Georg von Castell. Graf Ludwig soll sich nicht am Zwölftel der Grafen von Castell an Schloss und Herrschaft Breuberg (Breuberg), am Erbachischen Teil und am Sechstel am Dorf Remlingen (Remblingen), weswegen sich auch Herzog Christoph von Württemberg mit den Grafen von Erbach verglichen hat, vergreifen. Außerdem soll Graf Ludwig den drei Grafen von Castell ihre Herrengült von 800 Gulden, die sie als Sechstel an den Gesamteinnahmen der Grafschaft Wertheim (Werthaim) geerbt haben, bis zum 13. November zustellen, ebenso die Dörfer Billungshausen (Billingshausen), Ober- und Unteraltertheim (Ober und Nider Alterthaim) sowie ein Achtel an Goßmannsdorf (Gossmansdorff) mit allen dazugehörigen Gütern und Gefällen, auch das Jagdrecht außerhalb des hohen Wildbanns, wie es die Grafschaft Wertheim innegehabt hat. Jedes Dorf soll jedoch weiterhin zu seiner bisherigen Zent gehören und Graf Ludwig soll den Brüdern von Castell 500 Gulden von den Nutzrechten dieser Dörfer gewähren. Falls aber Bischof Friedrich dem Anspruch derer von Castell auf 600 bis 800 Gulden nachkommt, soll Graf Ludwig von Königstein den Grafen von Castell zwei Holzmühlen bei Remlingen und deren Nutzrechte sowie die Einnahmen aus den jährlichen Nutzrechten der genannten Dörfer, die über 500 Gulden hinausgehen, ohne Abzug der 200 Gulden zustellen. Falls etwas zu der verkündeten Summe von 200 Gulden fehlen sollte, soll Graf Ludwig dies bis Neujahr in Würzburg mit einem Gulden Zins auf 30 Gulden nachbezahlen oder den Grafen von Castell die Orte Bettingen (Bettingen) und Lindelbach (Lindelbach) verpfänden. Falls die Ablösung nicht innerhalb von zehn Jahren geschieht, verfällt das Recht darauf. Über 200 Gulden hinausgehende Einnahmen aus den Nutzrechten dieser beiden Dörfer sollen die Grafen von Castell Graf Ludwig aus anderen eigenen Einnahmen erstatten. Falls Graf Ludwig die Ablösung ankündigt, aber nicht rechtzeitig vollzieht, soll er den Grafen von Castell Strafzinsen zahlen und trotzdem die Ablösung noch vornehmen dürfen. Er soll außerdem die Dörfer Ober- und Unteraltertheim innerhalb eines Jahres von den Geiern ablösen, ohne dabei die Grafen von Castell mit dieser noch von Wertheim vorgenommenen Verpfändung finanziell zu belasten. Die Grafen von Castell sollen im Gegenzug auf ihre Ansprüche an einem Zwölftel der Herrschaft Breuberg (Brewberg), dem Königsteiner Teil (Konigstainischen oder Epstainischen thail), der Pfandsumme, alle Forderungen gegenüber Wertheim, 2000 Gulden aus dem Limpurgischen vertrag, Forderungen gegenüber den Dörfern Uettingen (Utingen) und Helmstadt (Helmstatt), die mit Lehen und Eigenleuten zu der Grafschaft Wertheim gehören, auch alle vorigen Forderungen urkundlich verzichten. In der Folge werden die Grafen von Castell mit Bewilligung des Domkapitels mit den Dörfern Billingshausen, Ober- und Unteraltertheim belehnt, dagegen leistet Graf Ludwig dem Hochstift nach Annahme der wertheimischen Lehen an anderer Stelle Ersatz.