Bischof Johann von Brunn genehmigt den Bürgern zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) den Bau und die Nutzung eines neuen Kauf- und Rathauses. Sie tragen das Haus zu Lehen und zahlen dafür einen jährlichen Zins von zwei Gulden. Diese zwei Gulden jährlichen Zinses auf dem Rathaus verpfändet später Bischof Johann von Brunn Apel von Milz (Apeln von Miltz) als Mannlehen. Nach seinem Tod fällt das Mannlehen an seinen Sohn Otto von Milz (Oten von Miltz). Da sich Otto von Milz zu Lebzeiten so hoch verschuldet, verzichten dessen Erben nach dessen Tod auf die Erbschaft und die Gläubiger klagen vor dem Landgericht auf all seine Habe, Güter und Lehen. Die zwei Gulden auf dem Rathaus werden dem Abt Konrad aus Lengerit des Klosters St. Stephan (abbt Conraten zu S Steffan) zugesprochen. Der verkauft diese dem Bürgermeister und Rat zu Bad Königshofen im Grabfeld und einigt sich mit Bischof Rudolf von Scherenberg bezüglich des Lehens. Somit ist das Rathaus wieder frei und ledig.
Otto von Milz (Miltz) trägt ein Gut in Aschfeld (Aschveld) und alles, was zu diesem Besitz gehört, Bischof Johann von Grumbach als Lehen auf. Dieses Gut kauft schließlich Bischof Konrad von Thüngen vollständig Wolf von Steinau (Stainaw) ab.
Otto von Milz (Miltz) trägt dem Hochstift Würzburg während Bischof Johann von Grumbachs Amtszeit die Hälfte am Weinzehnten von Bühler (Buler) als Lehen auf. Von diesem Rechtsgeschäft ebenfalls betroffen sind Merkershausen (Markershausen), eine Mühle in Bad Königshofen (Konigshoffen) und Aschfeld (Aschveld).