Flügelau (Flugelaw) war eine Grafschaft. Ihr letzter Graf Konrad, (Grave Conrat der letzer) empfängt sie als Lehen des Stifts, das nach dem Aussterben seines Geschlechts von den Grafen von Hohenlohe getragen wird. Das Lehen besteht aus dem Schloss Kirchberg (Kirchberg das Sloss), das über 30 Pfund Heller järhlicher Grundzinsen verfügt, dem Kirchsatz der Kapelle im selben Ort, dem Kirchsatz auf den Pfarreien von Ilshofen (Vlleshofen), Roßfeld (Rossveld), Honhardt (Hohenhart), Ruppertshofen (Rutprechtshofen) und Wolpertshausen (Vffkershausen). Außerdem gehören zu diesen Herrschaftsrechten der Zoll von Wolpertshausen, das dortige Gericht an Mariae Himmelfahrt und Mariae Geburt und andere verpfändete Güter in derselben Ortschaft sowie Afterlehen in Ruppertshofen, das Dorf Niedersteinach (Niderstainach ain dorflein), eine Hube in Forst (ain hub zu Forst), eine Mühle und verschiedene andere Güter in Hessenau (Hasenaw), den halben Zehnt der neuen Rodung am Eichenwald zu Lendsiedel (Lentsidel), die Hälfte des Zehnten von Utzstetten (Utsteten), den ganzen Zehnten von Dietenhof (Dietenhoven), den Zehnten von Schlechtbach (Slurtzbach), die Gerichtsbarkeit von Mistlau mit der Vogtei über das Kloster in Mistlau (die gerichtbarkait zu Mistelaw sambt der vogtei vber die clause daselbst), den Zehnten am Schlagschatz von Jagstheim (den Leger Zehenden zu Jagshaim). Daneben enthält das Lehenbuch Bischof Albrechts von Hohenlohe noch Verweise auf die Kirchsätze von Lichtel (Liehenthal), Münster (Munster), Oberstetten (Obernstetten), Pfitzingen (Pfutzich), Rüsselhausen (Rusoldtshausen), Edelfingen (Ottelfingen), Oberbalbach (ObernBalbach), Wüstenrot (Wuestenrodt), Oberschüpf (Schüpff), Rot (Rodt), Altenmünster (Altenmunster), Tiefenbach (Tyrenssach), Wallhausen, wie Würzburger Quellen nahelegen (Wogelhausen so Hansen Herbarts zu Wirtzburg umb in ihrem Hause ernend).
Dietrich von Heidingsfeld (Dietrich von Haidingsfeld) hat das Schloss Stolburg samt der Dörfer Windheim (Windhaim), Grettstadt (Gretstat) und Schallfeld (Schalckfeld) vom Stift Würzburg pfandweise inne. Diese gibt er Bischof Johann von Eglofstein für 4916 Gulden zurück und leiht ihm bar 4500 Gulden. Dafür setzt ihm Bischof Johann die Stadt und das Amt Haßfurt mitsamt der Kellerei, allen Rechten, Gerichten, Nutzungsrechten, Zenten, Gülten, Zinsen, Zöllen, Zehnten, Wiesen, Hölzern, Fischgewässern, Hühnern, Mühlen, Leuten und Gütern, die davor nicht versetzt wurden, ein. Ausgenommen sind nur das geistliche Lehen und das Mannlehen sowie die Bede und Öffnungsrechte. Die Verpfändung gilt so lange, bis Dietrich oder seinen Erben die Hauptsumme von 8416 Gulden zurückgezahlt wurde.
Bischof Johann von Egloffstein gewährt der Äbtissin und dem Konvent des Klosters Frauenroth (Frawenrod), den Bach Aschersteinach (Ascherstainach) in ihr Kloster zu leiten, um eine Wassermühle anzutreiben. Er bestimmt allerdings auch, dass dieses Privileg wieder zurückgenommen werden könne.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erlaubt der Gemeinde Frickenhausen (Frickenhausen), eine Wassermühle am Main zu bauen, allerdings soll sie den Schiffahrtsbetrieb nicht einschränken.
gestrichener Eintrag: Konrad Beger (Contz Beger) legt fest, dass die Steinmühle zu Hardheim beiden Schlossern zu Lehen geht und dass beiden Inhabern Zins und Gült geleistet werden müssen. Ebenso soll es auch mit dem Mehl mahlen gehalten werden.
Die Steinmühle zu Hardheim gehört zur einen Hälfte zur Unteren Burg und zur anderen Hälfte zur Oberen Burg. Sie ist mit der Zeit verfallen und liegt wüst. Georg von Gebsattel (Georg von Gebsatel) baut sie wieder auf. Da sie zur einen Hälfte zur Oberen Burg gehört, verleihen er und Georg von Hardheim (Georg von Harthaim) einem Konrad Beger (Contz Beger) für einen jährlichen Zins und Gült die Mühle und geben im Mahlvorgaben. Nach dem Tod Georg von Gebsattels zahlt Bischof Rudolf von Scherenberg Arnold Horneck von Hornberg (Arnold Horneck von Horenberg) 800 Gulden und Gebsattels Erben 50 Gulden und löst damit das Schloss und die Mühle wieder an das Stift Würzburg.
Arnold Horneck von Hornberg (Horneck) stirbt bald nach der im vorherigen Eintrag beschriebenen Loslösung. Bischof Rudolf von Scherenberg erlaubt es Johann von Allendorf (Hanns von Allendorf), dem Probst, Kanzler und Domherren, das dem Stift gehörende Schloss Hardheim und die Mühle für 840 Gulden von den Erben des Horneck zu kaufen, unter Vorbehalt der Öffnung und Widerlösung.
Johann von Allendorf (Hanns von Allendorf) verkauft das Schloss und die Mühle zu Hardheim mit ihren Zubehörungen, Leuten und Gütern mit Wissen und Zustimmung Bischof Rudolf von Scherenbergs für 850 Gulden an Arnold Geiling (Arnolt Gailing).
Herr Ludwig von Hutten (Ludwig von Hutem) legt mit Bewilligung Bischof Lorenz von Bibras Arnold Geiling (Arnolt Gailing) seinen Pfandschilling in Höhe von 900 Gulden auf und erhält daher die Untere Burg Hardheim mit seinen Leuten und Gütern und die Hardheimer Mühle, welche Bischof Lorenz ihm im Anschluss verschreibt.
Bischof Lorenz von Bibra erkauft dem Stift die Stadt und das Amt Lauda (Lauden) und bringt auch das Schloss zu Hardheim mitsamt der Mühle an das Stift, indem er Ludwig von Hutten seinen Pfandschilling wiedergibt. Fries verweist zudem auf die Lage von Quellen zu diesem Vorgang.