Flügelau (Flugelaw) war eine Grafschaft. Ihr letzter Graf Konrad, (Grave Conrat der letzer) empfängt sie als Lehen des Stifts, das nach dem Aussterben seines Geschlechts von den Grafen von Hohenlohe getragen wird. Das Lehen besteht aus dem Schloss Kirchberg (Kirchberg das Sloss), das über 30 Pfund Heller järhlicher Grundzinsen verfügt, dem Kirchsatz der Kapelle im selben Ort, dem Kirchsatz auf den Pfarreien von Ilshofen (Vlleshofen), Roßfeld (Rossveld), Honhardt (Hohenhart), Ruppertshofen (Rutprechtshofen) und Wolpertshausen (Vffkershausen). Außerdem gehören zu diesen Herrschaftsrechten der Zoll von Wolpertshausen, das dortige Gericht an Mariae Himmelfahrt und Mariae Geburt und andere verpfändete Güter in derselben Ortschaft sowie Afterlehen in Ruppertshofen, das Dorf Niedersteinach (Niderstainach ain dorflein), eine Hube in Forst (ain hub zu Forst), eine Mühle und verschiedene andere Güter in Hessenau (Hasenaw), den halben Zehnt der neuen Rodung am Eichenwald zu Lendsiedel (Lentsidel), die Hälfte des Zehnten von Utzstetten (Utsteten), den ganzen Zehnten von Dietenhof (Dietenhoven), den Zehnten von Schlechtbach (Slurtzbach), die Gerichtsbarkeit von Mistlau mit der Vogtei über das Kloster in Mistlau (die gerichtbarkait zu Mistelaw sambt der vogtei vber die clause daselbst), den Zehnten am Schlagschatz von Jagstheim (den Leger Zehenden zu Jagshaim). Daneben enthält das Lehenbuch Bischof Albrechts von Hohenlohe noch Verweise auf die Kirchsätze von Lichtel (Liehenthal), Münster (Munster), Oberstetten (Obernstetten), Pfitzingen (Pfutzich), Rüsselhausen (Rusoldtshausen), Edelfingen (Ottelfingen), Oberbalbach (ObernBalbach), Wüstenrot (Wuestenrodt), Oberschüpf (Schüpff), Rot (Rodt), Altenmünster (Altenmunster), Tiefenbach (Tyrenssach), Wallhausen, wie Würzburger Quellen nahelegen (Wogelhausen so Hansen Herbarts zu Wirtzburg umb in ihrem Hause ernend).
Das Stift Möckmühl (Meckmulen) wird 1408 durch einen der Herren von Hohenlohe erhoben. Er stattet das Stift mit etlichen Zehnten bei und um Ober- und Unterschüpf (vnder vnd Oberschipf) aus. Als die Bauern und Winzer diese zehntpflichtigen Güter sich mit der Zeit jedoch weigern und versäumen die Zehnten zu überreichen, bestätigt Bischof Gottfried Schenk von Limpurg dem Stift Möckmühl diese Zehnten erneut und bittet die Bauern und Winzer, diese zu leisten.
Bischof Adolf von Mainz, Pfalzgraf Friedrich I. und Bischof Rudolf von Scherenberg vereinbaren, das Schloss Schüpf (Schipf) abzureißen und die dazugehörigen Nutzrechte dem Schloss Boxberg (Bocksberg) zuzuweisen.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Fries verweist auf die Eide, die die Untertanen in Boxberg (Bocksberg) und Schüpf (Schipfe) den drei Fürsten Bischof Adolf von Mainz, Pfalzgraf Friedrich I. und Bischof Rudolf von Scherenberg leisten.
Nach Pfalzgraf Friedrichs I. Tod greifen Markgraf Albrecht von Brandenburg und der Bamberger Bischof Philipp von Henneberg in die Angelegenheit ein und erreichen bei Diether von Isenburg, Pfalzgraf Philipp und Bischof Rudolf von Scherenberg, dass diese die Schlösser Boxberg (Bocksberg) und Schüpf (Schipf) denen von Rosenberg wiedergeben müssen.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Die Ganerben des Schlosses Schüpf (Schipf) schließen einen Vertrag und werden wieder in das Schloss gelassen.