Bischof Gottfried von Hohenlohe verpfändet eine Mühle in Dingolshausen (Dingoldshausen) für 25 Pfund Heller an Hermann von Thüngfeld (Thunnveld). Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber die Zehnten von Thüngfeld (Thunfelt) und Attelsdorf (Ottleinsdorf), Obersteinach (Stainach), Arnrode (Arnrodt) (eine Wüstung, vgl. Machann, Nr. 8 S. 87), Hohenrode (Hoenaich; eine Wüstung, vgl. Machann, Nr. 77 S. 124), die Wüstung Kurhartgerut (Kurckhartgerach) und Michelau (Michelaw).
Der Streit zwischen Bischof Johann von Brunn und Graf Lienhard von Castell über die Seen in Dornheim (Dornhaim), die Mühle in Winterhausen (Auhausen), etliche Güter bei Biebelried (Bibelrieth), das Brückengericht, den Kitzinger Forst (Kitzingerforst), die Zugehörigkeit der Bürger von Volkach (Volckach) zur Zent von Iphofen (Iphoven), Prosselsheim (Brassoltzhaim) und Wipfeld (Wipfeldt), den Zoll von Castell (Castell), den Wildbann von Schillingsfürst und Speckfeld (Schillingsfurst und Speckveld) sowie die castellschen Güter auf der Gemarkung von Iphofen wird beigelegt.
Bischof Johann von Brunn erlaubt den Bürgern von Karlstadt (Carlstat), eine Mühle am Main zu bauen, allerdings ohne den Strom des Wassers und die Schifffahrt zu beeinträchtigen. Die Müller sollen von der Mühle nit zu grosse nutz nehmen und eine jährliche Gült von zwölf Malter Korn abliefern.
Zwischen Georg von Zobel (Zobel) und Reinhard von Thüngen (Thungen) wird ein Urteil gefällt wegen eines Streits über den Thierbach (Dierbach), Oberhofen (Obernhoven), Sonderhofen (Sondernhoven), Wiesenmühle (Weiden muel) sowie zwei Wiesen namens Dillingerin und Morelbeherin.
Bischof Rudolf von Scherenberg genehmigt den Bau der sogenannten Mittelmühle (Mitel muln) am Biebergauerbach (Bibergaier bach) auf Grund und Boden von Andreas Korner (Korner). Ferner betimmt er, dass die Lehenschaft, Zinsen und der Handlohn darüber je zur Hälfte dem Hochstift Würzburg und Andreas Korner und dessen Erben zustehen, während das Hochstift allein die Obrigkeitsrechte ausübt.
Die Pleichach (Blaichach) fließt von Versbach (Verspach) kommend nach Würzburg. Die anliegenden Müller beschweren sich, dass der Bach zu sehr gestaut wird, woraufhin es zu einer Besichtigung kommt. Davon ebenfalls betroffen sind die Kürnach (Curnach) und weitere Zuflüsse der Pleichach.
Die Herren von Herbilstadt (Herbilstat) tragen als Mannlehen des Hochstifts Würzburg folgende Besitzungen in Prölsdorf (Brelsdorf): das Schloss, einen Hof mit 17 Tagwerken Wiese sowie 7 Huben und 15 Felder, eine Hofstatt, eine Mühle, den Schaftrieb, das Fischwasser, den halben See, den dritten Teil am dortigen Wald, einen Teil am Zehnt und eine Badstube. Im Jahr 1506 besitzt Dietrich von Herbilstadt diese Güter und verpfändet sie für 1600 Gulden mit Bewilligung Bischofs Lorenz von Bibra an Sigmund von Rosenau (Rosenaw), der dessen einziges Kind, Barbara, geheiratet hatte, unter folgender Bedingung: Das Pfand bleibt eingegeben, bis ihm ein männlicher Erbe geboren wird, der diese Güter wieder ablösen darf.
Abt und Konvent von Ebrach verleihen eine Mühle in Kaltenhausen (Caltenhausen) an Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Untereisenheim (Unter Eisenshaim).
Die Kartäuser bauen eine Mühle am Thierbach (Thierbach), worüber sich die Stadt Ochsenfurt (Ochsenfurt) beschwert. Bischof Lorenz von Bibra spricht das Urteil, dass die Mühle nicht zum Mahlen, sondern anderweitig genutzt werden soll.
Graf Wolfgang von Castell verkauft die Mühle in Brück (Bruck) an das Hochstift Würzburg.