Bischof Gerhard von Schwarzburg schuldet Johann von Wermerichshausen (Hannsen von Werberghausen) und Eberhard Schreiber (Eberharten Schreiberen) 837 Gulden, 346 Pfund Haller und vier Groschen in würzburger Währung. Dafür verpfändet er ihnen und ihren Erben den Teil des Hochstifts Würzburg am Ungeld zu Münnerstadt (Mürichstat). Sie erhalten jährlich ein Zehntel davon als Zins, bis die Hauptsumme abbezahlt ist.
Das Schloss, die Stadt und das Amt Jagstberg (Jagsperg) werden von den bayerischen Herzögen Stefan, Friedrich und Johann (her Steffan her Fridrich vnd her Johann Hertzogen zu Bairen) und Johann und Gerlach von Hohenlohe (Hanns auch Gerlach Heren von Hohenlohe)1387 an Bischof Gerhard von Schwarzburg und das Stift verkauft. Da die Stadt sehr baufällig ist, erlässt Bischof Gerhard den Einwohnern eine Zeit lang das Ungeld, um die Stadt damit zu erneuern. Fries verweist ebenfalls auf einen Gerichtsprozess zwischen Herzog Wilhelm von Bayern (Hertzog Wilhelm von Bairen) und Bischof Konrad von Thüngen.
Ritter Eberhard von Buchenau (Eberhart von Buechenau riter), Eberhard Neidhard (Eberhart Neithart), Heinrich von der Tann (Haintz von der Thanne), seine Söhne Wilhelm und Sitig (Wilhelm vnd Sitig) und sein Bruder Friedrich von der Tann (Fritz) unterstützen Bischof Gerhard von Schwarzburg gegen die Markgrafen zu Meißen (Meissen) als Hauptleute und Diener. Deswegen hat sich sein Nachfolger Bischof Johann von Egloffstein wegen ihrer Hauptmannschaft, ihrer Dienste und den entstandenen Schäden mit ihnen geeinigt. Er verschreibt ihnen und ihren Erben 8,000 Gulden auf die Bede der Städte Meiningen (Mainingen) und Mellrichstadt (Melrichstat) zusammen mit dem Zoll und dem Ungeld. Ihnen wird aber weder die Hauptsumme noch die dazugehörigen Zinsen oder der Ertrag bezahlt. Die Summe beträgt dann 14,000 Gulden. Deshalb verschreibt Bischof Johann von Egloffstein ihnen noch andere Gelder von Stadt und Amt Meiningen, welche in Gesamtsumme 19,500 Gulden ergaben. Da verschreibt der Bischof ihnen auch noch die Landeswehr auf Schloss und Burg in Stadt und Amt Meiningen, aber unter Vorbehalt der Auslösung und der Erbhuldigung.
Es folgen die sechs Würzburgischen Sprüche: 1. Die Burggrafen von Nürnberg haben bisher eingenommen und nehmen auch weiterhin ein: die Bede, die Steuer, die Schanksteuer, das Ungeld, alle Nutzungsrechte und Gefälle zu Kitzingen und andere Dingen, die ihnen noch verpfändet. 2. Bischof Johann und das Stift wollen sich die Erbhuldigung nicht nehmen lassen. 3. Sie verweigern ihm das Huldigungsrecht des Hohenloher Teiles, das Bischof Johann von dem Rittergeschlecht der Schwegerern ausgelöst hat. 4. Sie verbauen die Tore zum Kitzinger Kloster (Kitzingen gegen dem closter), reissen die Brücken ein und zerstören die mit Zinsen belegte Güter. Den Geistlichen werden Gebote auferlegt und Bürger werden der Stadt verwiesen. Zudem werden neue Gesetze erlassen. Allerdings steht ihnen das allein nicht zu, da Kitzingen von drei Herren verwaltet wird. 5. Sie verhindern seine Beteiligung an den Gerichten und entziehen ihm seine Freiheiten. Anders als es abgemacht wurde. 6. Sie ändern den Rat in Kitzingen
Bischof Johann von Brunn hat den von Johann von Hohenlohe ( heren Hannsen von Hohenlohe) gekauften Teil Kitzingens (Kitzingen) mitsamt den Gerichtsrechten an Johann Zobel (Hannsen Zobeln) und seine Erben für 400 Gulden an Gold auf Wiederlösung verkauft. Die Steuer, Bede, Ungeld, Erbhuldigung und Gefolge behält er sich vor. Auch die Rechte der Nürnberger Bürger, die sie vom Stift bekommen haben, bleiben bestehen.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Karl von Bastheim (Carln von Basthaim) 2000 Gulden auf das Ungeld und Hubgeld zu Mellrichstadt (Melrichstat). Sein erkauftes Recht und die Gerechtigkeiten verkauft Karl von Bastheim an Graf Georg von Henneberg (Graue Georgen von Henneberg) auf Widerlösung für 1200 Gulden. Bischof Rudolf von Scherenberg erwirkt später eine Auslösung des Pfands und verträgt sich der Umstände halber mit Karl von Bastheim und seinen Söhnen.
Bischof Johann von Brunn hat den Würzburger Anteil der Weingülte von Kitzingen (Kitzingen), Herrenwein genannt, die Weingülte zu Hoheim (Hohen) und das übrige Ungeld von 106,5 Gulden, welche vormals Friedrich Zobel (Zobel) verschrieben waren und nun weggefallen sind, Anton von Giech (antoni von gich) auf 500 Gulden Wiederlösung verschrieben.
Friedrich Zobel (Fritzen Zobeln) gehören 106,5 Gulden des Würzburger Anteils am Ungeld zu Kitzingen (Kitzingen). Diese hat Johann von Brunn (Hanns von Brun) geerbt und sind ihm von Markgraf Albrecht von Brandenburg-Ansbach (Marggraue Albrechten) entrichtet worden.
Nun hatte aber Bischof Johann von Brunn 7100 Gulden des Anteils des Stiftes an Kitzingen (Kitzingen) verpfändet. Und zwar an Hamann Echter (Haneman Echteren) 5000 Gulden, Johann von Brun (Hannsen von Brun), der über seine Frau das Erben der von Zobel antritt, 1600 Gulden und Anton von Giech (antoni von Gich ) 100 Gulden. Im zu Mergentheim geschlossenen Vertrag des vorherigen Eintrags wird beschlossen, dass Markgraf Albrecht dieselbe 7100 Gulden als Pfand bekommt. Darüber hinaus wurde dem Stiftspfleger eine Bestätigung übergeben über dieses Pfand, den alten Pfandschilling, der 12 000 Gulden beträgt, und den neuen Pfandschilling von 1000 Gulden von Herzog Sigmund. Zusammen ergibt das eine Summe von 39 100 Gulden. Dies soll zu einem angemessenen Pfandschilling auf den Anteil des Stifts an Kitzingen verpfändet werden. Darüber bekommt Markgraf Albrecht eine Bestätigung über die Summe von 39 100 Gulden und das Stift als Pfandschilling seinen Anteil an Kitzingen mitsamt Leuten, Gütern, Gerichten, Beden, Steuern, Ungeldern, Zinsen, Gefällen, Renten und allen anderen Zugehörungen einsetzt. Die nachfolgenden Bischöfe und Stiftspfleger sollen die Summe jederzeit auslösen können, doch der Anteil des Markgrafen soll ein Vierteljahr zuvor ausgelöst werden. Dann soll der Markgraf den Anteil zurückgeben, die Bürger und Einwohner von ihren Gelübden und Eiden freisprechen und ihnen eine Bestätigung darüber ausstellen. Danach sollen die Bürger und Einwohner von Kitzingen wieder dem Bischof und dem Stiftspfleger von Würzburg Erbhuldigung leisten, woran sie der Markgraf nicht hindern soll.
Jostal, eine Kirche bei Gramschatz (Cramschnit) ist umgeben von einem Brüderhaus und weiteren Häusern. Sie ist zu Zeiten Bischof Johann von Brunns ein bekannter Wallfahrtsort, besonders zu Pfingsten. Es wird dort Wein ausgeschenkt. Der Ort zieht Krämer an und man veranstaltet einen großen Jahrmarkt. Bischof Johann nimmt das Ungeld, Stadtgeld und den Zoll ein und verleiht dies Johann Großenbach (Hanns Grossenbach) zum Mannlehen. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg tut dasselbe.