Bischof Johann von Egloffstein leiht sich von Dietrich Fuchs zu Eltmann (egedachtem hern dietrichen) weitere 300 Gulden, wofür er ihm Einnahmen aus dem Ungeld und der Landbede des Amts Eltmann verschreibt.
Graf Thomas von Rieneck (Grav Thomas) leiht Bischof Johann von Brunn 2000 Gulden. Dafür verpfändet der Bischof ihm 150 Gulden auf das Ungeld zu Würzburg. Bischof Johann stellt Graf Thomas von Rieneck deshalb eine Urkunde aus, in der festgelegt ist, dass er die 2000 Gulden nicht abbezahlt, solange er den Pfandschilling zu Gemünden am Main nicht mit auslöst.
König Sigismund genehmigt Bischof Johann von Brunn, eine zehnjährige Datz auf Wein oder das Ungeld zu erheben.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
In der Stadt Ebenhausen fallen Baumaßnahmen (unbaw) an. Bischof Johann von Brunn überschreibt daher der Bürgerschaft von Ebenhausen das Ungeld, den Wegzoll am Tor und die Bede der Wüstung Luebach(wusterung luebachs), damit die Bürger die Baumaßnahmen finanzieren können.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Apel von Lichtenstein (Apel v. Liechtenstain) die Hälfte des Ungelds von Ebern für 500 Gulden.
Bischof Johann von Brunn erhöht den Pfandschilling auf dem Ungeld zu Ebern um 100 Gulden.
Der Ritter Heinrich Fuchs zu Wallburg (Hainrich fuchs), der Sohn des Ritters Dietrich Fuchs zu Eltmann (heren dietrichen riters), hinterlässt bei seinem Tod seine Witwe Christina Fuchs zu Wallburg (Cristina seiner hausfrawen) und seine zwei Söhne Dietrich Fuchs zu Eltmann und Heinrich Fuchs zu Wallburg (zwen sone dietrichen vnd Hainrichen). Diesen wird Bischof Johann von Brunn 3000 gulden schuldig, was sich aus Kosten für Baumaßnahmen, geliehenes Geld, verlorene Pferde und andere (Kriegs-)Schäden zusammensetzt. Das alles verschreibt er ihnen zusätzlich zur alten Pfandsumme ihrer Vorfahren auf die eben genannten Güter (Burg Wallburg, Amt und Stadt Eltmann,Zehnten in Wettringen und Althausen, Zölle in Eltmann und Ebelsbach sowie die Einnahmen aus dem Ungeld und der Landbede des Amts Eltmann).
Doktor Gregor Heimburg (Haimburg) löst die Pfandsumme von 800 Gulden, welche die Herren von Craislheim (Crailshaim) als Pfandherren tragen, ab und erhält dafür Schloss, Vogtei und Amt Dettelbach (Detelbach) verpfändet. Er leiht Bischof Johann von Grumbach außerdem 1200 Gulden zur Ablösung des Ungelds von Iphofen (Iphoven) sowie 400 Gulden zur Ablösung des Zolls von Fahr (Fare) und verbaut 400 Gulden am Schloss Dettelbach (Detelbach), so dass die gesamte Pfandsumme 2800 Gulden beträgt.
Die Stadt Dettelbach (Detelbach) hat den Würzburger Bischof oder seine Räte beherbergen müssen, wenn sie sich dort aufgehalten haben. Bischof Rudolf von Scherenberg verzichtet auf dieses Recht und erhält dafür die Hälfte am Dettelbacher Ungeld. In diesem Zusammenhang wird eine Ungeldordnung festgelegt.
Abt Paulus von Ebrach (Apt Paulus) erlaubt Bischof Friedrich von Wirsberg den Einzug eines Zehnts jährlichen Ungelds, wovon der Abt ein Drittel erhalten soll.