Der ganze Zehnt an Getreide und anderen Früchten sowie der Großteil des Weinzehnts in der Stadt und Mark Iphofen (Jphouen) wird der "Vestenberger Zehnt" genannt, weil der Großteil daran den Edelleuten von Vestenberg zustand. Dieser Zehnt ist vom Stift Würzburg zu Mannlehen gegangen. Einen anderen Teil am Weinzehnt nennt man den "Öttinger Zehnt", weil die Grafen von Öttingen diesen innegehabt haben. Der Vestenberger Zehnt ist in 24 Teile geteilt. Viele davon werden von Familienmitgliedern gehalten, einige sind aber durch Heirat oder Verkauf an andere Geschlechter gekommen.
Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet den Hof des Stifts in Gochsheim (Gochshaim) zusammen mit der Hälfte des Getreide- und Weinzehnten und dem Drittel am Ober- und Untereuerheim (Euerhaim) an Johann von Wenkheim (her Johan v Wenckhaim) und an Ritter Heinrich von Sternberg (her Heinrich von Sternberg riter). Die Verpfändung soll in 20 Jahren wieder ausgelöst werden.
Die Ritter Heinrich von Sternberg und Johann von Wenkheim (Hainrich von Sternberg vnd Herr Hanns von Wenckhaim ritern) pfänden von Bischof Otto und dem Stift Würzburg ein Drittel des Getreide- und Weinzehnts von Ober- und Untereuerheim. Diese Verpfändung ist auf 20 Jahre begrenzt, in denen sie vom Stift wieder ausgelöst werden soll. Wenn dies nicht geschieht, wird die Pfandschaft in ein Mannlehen umgewandelt.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verschreibt seinem Neffen Gottfried II. von Hohenlohe-Uffenheim (Gotfriden seines Bruders sune) zwölf Malter Roggen und vier Malter Hafer im Dorf Euerhausen auf Wiederlösung. Laut der Nachtragshand betrifft dies ebenfalls Herchsheim (Hernshaim).
Konrad von Schefftal (Contz von Schefftal) verkauft Bischof Gerhard von Schwarzburg eine Wasserburg mit Vorhof und Graben in Godeldorf (Godelndorff). Dazu kommen allen Nutzungsrechte, Renten, Gefälle, Zinsen, das Dorfgericht, die Gülte, Güter, alle Gewässer, Äcker, Wiesen und Weiden. Zusätzlich dazu verkauft er noch den Großzehnt und Kleinzehnt.
Die von Seckendorff-Pfaff (die von Seckendorf pfaffen genant) haben im Ort Gailshofen (Gaultzhoven, sunst Gewaltshofen und Geultzhofen) den Großzehnt und den Kleinzehnt vom Würzburger Bischof zu Lehen. Bischof Gerhard von Schwarzburg gestattet Jakob und Johann von Seckendorff-Pfaff (Hanns und Jacob von Seckendorf), den Kleinzehnt an Peter Kumpf (Peter Kumpf zu Rotenburg) für 210 Gulden zu verkaufen. Dies geschieht unter der Bedingung, dass die von Seckendorff-Pfaff den verkauften Zehnten wieder zurücklösen müssen. Sollten sie dies nicht tun, wird die Ablösung vom Bischof und dem Stift durchgeführt und der verkaufte Teil an Peter Kumpf verliehen.
Ein Teil des Vestenberger Zehnts kommt an die von Wenkheim, dann an die von Birkenfeld und danach an die Holtzinger. Friedrich Holtzinger (Fritz Holtzinger) verkauft diesen Teil an Doktor Gregor Heimburg (Gregor Hainburg) für 700 Gulden, die Bischof Gottfried Schenk von Limpurg diesem geliehen hat.
Das Dorf Hohenstadt (Hohenstat) unweit von Tückelhausen (Duckelhausen) gehört jetzt zum Teil dem Stift Haug und zum Teil dem Kloster. Die Vogtei und Mannschaft und der ganze Getreide- und Weinzehnt gehören den Zobel von Giebelstadt (Zobel von Giebellstat), die es als Prior und Konvent von Tückelhausen als Mannlehen vom Stift empfangen haben. Die Vogtei und der Zehnt wurden von Stefan Zobel von Giebelstadt (Staffan Zobel) und seinem Vormund Andreas von Gebsattel (Endres von Gebsatl) an das Kloster erkauft. Und nachdem der Zehnt als Lehen an das Hochstift Würzburg geht, verschreibt Bischof Lorenz von Bibra dem Prior und dem Konvent, dass das ewige Reisrecht, Folg, Vogtei-, Schutz- Schirmrecht in Hohenstadt und seinen Einwohnern gegenüber dem Stift Würzburg liegt.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet mit Bewilligung seines Domkapitels Schloss und Dorf Großlangheim (grossen Lankhaim) mit den dazugehörigen Mühlen, Leuten, Zinsen, Renten, Gülten, Beden, Bannwein, Handlohn, Besthaupt, Schäfereirechten, Seen, Weingärten, Gärten, Äckern, Wiesen, Klein- und Großzehnten an Wein und Getreide, der vogteilichen Obrigkeit, Land- und Kriegsfolge, Steuer, Gerichtsbarkeiten und -einkünften, Fron- und weiteren Diensten, Hühnern, Weidegeld, Gewässer, Weiden, Rechten am Gemeindewald, ständigen und nichtständigen Einkünften, mit Ausnahme der geistlichen Gerichtsbarkeit, dem Landgerichtszwang und der althergebrachten Zentzugehörigkeit zu Stadtschwarzach (statt Schwartzach), für 22000 Gulden nach laut eines übergebenen Registers an den Ritter Ulrich von Knöringen zu Kreßberg (Knöringen zu Cresberg) und nach ihm an dessen Söhne Johann Eitel, Wolf Utz, Johann Egolf und Eitel David. Die von Knöringen als Inhaber sollen die Gebäude auf ihre Kosten unterhalten und dürfen im Notfall für 2000 Gulden Baumaßnahmen vornehmen, sofern sie das Hochstift vorher informieren. Den von Egloffstein (Eglofstain) soll die Ablösung ein Jahr vorher angekündigt werden, und die Bezahlung in Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg an der Tauber) erfolgen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung seines Domkapitels den Brüdern Martin und Hans von Rotenhan (Rottenhan) für 800 Gulden urtätlich die Anteile des Hochstifts am Groß- und Kleinzehnten von Lind an der Baunach (Lindt an der Baunach) mit den dazugehörigen Rechten sowie 17 Männer in Rentweinsdorf (Rempersdorff), die bisher zur Zent Ebern (Ebern) gehört haben.