Berthold von Merkershausen (Betz von Merckershausen), Bürger zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat), bekommt jährlich zwölf Malter Korn und Weizen auf den Zehnt zu Merkershausen. Davon wird eine Spende an die Stadt Bad Königshofen im Grabfeld angeordnet.
Konrad von Haßfurt (Conrad von Hasfurt) und Ritter Konrad Esel (Conrat Esel) aus Bad Windsheim (Windshaim) erhalten von Bischof Gottfried von Hohenlohe ein Sechstel des Groß- und Kleinzehnts zu Mainbernheim zu Lehen.
Heinrich Haßfurter (Hasfurter) gibt sein Sechstel am Groß- und Kleinzehnt zu Mainbernheim (Mainbernhaim) auf, weshalb ihn Erkenbert Gailing (Erkenberten Gailingen) von Bischof Wolfram von Grumbach als Lehen erhält.
Bischof Gerhard von Schwarzburg gestattet Johann und Jakob von Seckendorf-Pfaff (Hansen vnd Jacoben von Seckendorff die pfaffen) die Verpfändung eines Drittels des Groß- und Kleinzehnts zu Ohrenbach (Orenbach) mit allen Zugehörungen an den Bürger Peter Kumpf (pettern kumpfen) aus Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) für 415 Gulden. Das Hochstift Würzburg behält sich das Recht auf Ablösung vor.
Bischof Gerhard von Schwarzburg (Gerhart) verpfändet Weiprecht von Grumbach (Waiprechten von Grumbach) und seinen Erben den Klein- und Großzehnt des Dorfes Kürnach (Kurnach) für 435 Gulden.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet Weiprecht von Grumbach außerdem 1200 Gulden auf der Bede und weitere Gefällen des Dorfes Kürnach (Kurnach) mit Bürgen. Fries gibt an, keine Einsicht in dieses Dokument gehabt zu haben. Diese Verpfändung geht nach dem Tod Weiprechts von Gumbach an dessen beide Sohne, den Ritter Johann von Grumbach (Hansen) und Herrn Peter von Grumbach (Pettern). Nach dem Tod Bischofs Gerhard von Schwarzburg geht Johann von Grumbach mit den beiden Schuldverschreibungen zu Bischof Johann von Egloffstein (Johansen von Egloffstein) und stellt auf Grund erlittenen Schadens Forderungen. Diese gesteht ihm Bischof Johann von Egloffstein nicht gänzlich zu. Es kommt zu Unklarheiten auf beiden Seiten, die durch Eberhard von Grumbach (Eberharten) aus Rimpar, Eberhard von Grumbach (Eberharten) aus Bamberg (Bamburg) und Reicholf von Elm (Reicholfen von Elma) geklärt werden. Sie entscheiden, dass Johann von Grumbach die zwei Schuldbriefe und 260 Gulden an Bischof Johann von Egloffstein übergibt. Dafür gibt Bischof Johann von Egloffstein ihm und seinem Bruder Peter drei Schuldbriefe über 1500 Gulden. Solange die Schulden ausstehen erhalten die beiden Brüder und ihre Erben den Getreidezehnt des Dorfes Kürnach sowie 60 Gulden jährlich auf der Bede.
Der Ritter Johann von Seckendorf (Hanns von Sekendorf) und sein Bruder Wolf von Seckendorf besitzen (schreiben ... vf) ein Zwölftel am Getreide- und Weinzehnt zu Mainbernheim (Mainbererhaim). Dieses Zwölftel erhält Konrad Baumgartner (Conraten Baumgartneren), ein Bürger zu Nürnberg, von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg als Lehen. Sollten jedoch der Bischof oder seine Nachfolger Konrad Baumgartner oder dessen Erben 450 Gulden zahlen, so soll das Zwölftel wieder an das Hochstift Würzburg gehen.
Ein Zwölftel am Getreide- und Weizenzehnt zu Mainbernheim wird dem Kloster St. Katharina zu Nürnberg, einem Predigerorden, gegeben. Das Kloster verpflichtet sich in einem Revers dazu, dieses Zwölftel, sollte es sich verschulden, an einen Adeligen zu übergeben oder dem Hochstift Würzburg eine Widerlösung für 450 Gulden zu gestatten. Der Dechant und das Kapitel des Domstifts zu Würzburg, die die anderen Teile des Zehnts an sich bringen, sind sich jeodch mit den Nonnen des Klosters uneinig (Jrreten). Sie sind der Meinung, dass sie mit Bischof Wilhelm von Reichenau (B. Wilhelmen von Aistet) als päpstlichem Kommissar (Bäpstlichen Commissarien) im Recht sind. Bischof Rudolf von Scherenberg bewilligt, dass das Domkapitel den Zehnt für 450 Gulden von den Nonnen ablösen dürfte. Wie die übrigen Teile des oben genannten Zehnts und der Weinzehnt an das Domkapitel kommen, darüber findet sich nichts in der bischöflichen Kanzlei (Cantzlei).
Bernhard von Bastheim (Bernhart von Basthaim) verkauft den Groß- und Kleinzehnt zu Mechenried (Mechriet) auf allen zehntbaren Stücken samt etlichen Höfen, Lehen, Zinsen, Gülten, Nutzungsrechten, Obrigkeiten, Herrlichkeiten und Gerechtigkeiten, die er von Philipp Fuchs zu Schweinshaupten (Philips Fuchsen) zuvor gekauft hat, für 2500 Gulden.
Heinrich Zobel von und zu Giebelstadt (Hans Zobell von vnd zu Gibelstat) hat mit der Ratifikation des Vertrags durch Bischof Friedrich von Wirsberg und das Domkapitel zu Würzburg seinen Teil vom Weinzehnt, welcher in Kleinochsenfurt und Sommerhausen (klein Ochsenfurther vnd Sommerhauser) liegt, und Zinsen über drei Haller, 1/2 Teil der Datz, fünf Fastnachts- und sechs Michelshühner, 1/4 vom Wein- und Getreidezehnt von Bergtheim bei Uffenheim (Berchthain bey Vffenhaim), zum Tausch angeboten. Das Gebiet des Weinzehnts reicht beginnend am weißen Kreuz in Sommerhausen bei dem Weingarten von Thomas Schmidt (Thomas Schmids), der zum Teil in den Grund des Markgrafen Georg Friedrich I. von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach (hern von Onspach) reicht, und von Konrad Zeitlers (Conrath zeittler) Weinberg zu Ochsenfurt (Ochsenfurth) bis zu den Steinrutschen von Georg von Thüngen (Jörg vom Tungen). Davon soll jährlich das Kehrmehl zu Neustadt an der Aisch (Newstatt an der Aich), 1/3 vom Groß- und Kleinzehnt zu Dittelbrunn (diffenthal), welches im Amt Bütthard (ampt Buthart) liegt, alle drei Ritterlehen sowie sein Hof bei Fuchsstadt (Fuchsstatt) und jährlich zweieinhalb Teile der Korngült an den Würzburger Ratsherren gegeben werden. Heinrich Zobel von und zu Giebelstadt soll 800 Gulden an Zacharias Furder (herrn Zacharir Furderern, den Chorherren des Stifts Neumünster (Newen munster) und Besitzer der Pfarrei von Kleinochsenfurt, für den Wein- und Getreidezehnt zu Darstadt (darstatt) zusammen mit allen Eingehörungen und dem Gut zu Gostmannsdorf (Gostmanssdorffer) und Winterhausen (winter Hauser) und dem Acker der zur Pfarrei gehört und das Eigentum des Hochstifts im Tausch zahlen. Wenn Heinrich Zobel von und zu Giebelstadt dann den ertauschten Zehnt von Bischof Friedrich von Wirsberg zu Mannlehen bekommt, werden dafür die genannten drei Zehnte des Stiftes und die besprochenen Mannlehen der Pfarrei von Kleinochsenfurt zugeteilt und inkorporiert.