Das Zisterzienser Kloster Waldsassen (Waldsachsen oder Waldsassen) liegt unweit von Eger (Eger). Der Abt und Konvent des Klosters erhalten 1156 von König Konrad I. und seiner Frau Hedwig zur Zeit Kaiser Friedrichs I. einen Hof und eine Kapelle vor der Stadt Heidingsfeld (Haidingsfeld), da König Konrad um sein Seelenheil und das seiner Eltern bemüht ist. Zu diesem Hof gehören etliche Äcker, ein Weingarten, Zinsen, Gülten und Zubehörungen. Das Kloster besitzt jedoch keinen Brief oder eine Urkunde, um ihren Besitz nachzuweisen. Sie behaupten, dass der Nachweis im böhmischen Aufruhr verloren gegangen sei und sie nur noch eine von Kaiser Sigmund bestätigte Kopie in einem alten Register hätten.
Heidingsfeld, nicht weit von Würzburg am Main gelegen (Haidingsueld nit weit ob Wurtzburg am Main gelegen), ist Eigentum des Stifts Fulda und war Lehen der Grafen von Rothenburg ob der Tauber. Als der letzte Graf von Rothenburg, Herzog Friedrich (Hertzog Fridrich), ohne Nachkommen stirbt, leiht Abt Burkhard zu Fulda (abbt Burchart zu Fulde) das genannte Dorf Heidingsfeld samt anderer Lehen Kaiser Friedrich I, seinem Blutfreund. Kaiser Friedrich I. lässt den vorderen Berg roden und zum Weinberg machen. Nach dem Tod Friedrichs und seiner Erben fällt die Verantwortung für das Lehen an die folgenden römischen Kaiser und Könige.
Ritter Andreas Zobel (Endres Zobel) gibt dem Kloster Waldsachsen 3500 Pfund Heller auf dem Dorf Eichfeld (Eychesfeld) auf etliche Weingärten.
Fries berichtet von der allgemeinen Wertberechnung, die zu Zeiten Bischof Otto von Wolfkeels gebräuchlich war. Bischof Otto von Wolfskeel kauft Herrn Kraft von Hohenlohe (Crafft von Hohenlohe) etliche Nutzungsrechte zu Röttingen (Rotingen), Ingolstadt (Jngelstat), Reichenberg (Reichenberg) und weiteren Orten ab. Im Kaufbrief wird folgende Wertberechnung ersichtig: Ein Pfund Heller Gülte für 10 Pfund. Ein Malter Korn für 7 Pfund. Ein Malter Weizen für 7 Pfund. Ein Malter Hafer für 3,5 Pfund. Ein Fuder Weingült für 1 Pfund. Ein Morgen Weingarten für 12 Pfund. Ein Morgen Wiesenwirtschaft für 12 Pfund.
Bischof Johann von Brunn befreit Weiprecht Kötner (Weiprecht Kotner) einen Weingarten auf der Berg Hennberg in der Mark Brotbach vom Zehnt.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt den Hübnern zu Heidingsfeld (Haidingsfelt) eine besondere Ordnung, die Hübnerordnung. Das Stift Würzburg hat von Alters her im Dorf Heidingsfeld und bei seinen Einwohnern Hübner, die die Steuer, Gültwein, Banwein, 6 Morgen Weingarten und ein Hubgericht, das ihnen von den im vorigen Eintrag genannten von Hohenlohe zugestellt wurde, ein geistliches Gericht und ein Landgericht über die ganze Gemeinde, zwei Höfe (der eine die Kemenate, der andere für die Alten), die die alte Burg genannt werden, ein Turmstück, ein Garten, von dem ein Stück abgezogen wurde und zu einem See gemacht wurde, und vor dem Garten ein Gewölbe oder Keller. Das Turmstück und den Garten hat der bereits verstorbene Weiprecht Persch oder Persig von Bischof Albrecht als Mannlehen empfangen. Der ganze Besitz kommt danach an die von Berlichingen.
Bischof Lorenz von Bibra verschreibt Otto Groß von Trockau (Ot Gross), seinem Bruder Christoph (Cristof) und dessen leiblichen männlichen Erben den besagten Weinzehnt und des Weiteren noch vier Morgen Weingarten als Zubehörung. Dies ist mit 200 Gulden wieder abzulösen.
Eine Kramlade auf der Greden Zinse der Küsterei zu Haug gibt jährlich 12 Pfennige. Als Bischof Lorenz von Bibra anfängt, die neue Kanzlei zu errichten, lässt er die Lade dort hin bringen. Er gibt der Küsterei einen anderen Zins von 12 Pfennigen und einen Morgen Weingarten zu Haug. Der Dechant und das Kapitel übergeben Bischof Lorenz einen Revers.
Ein Haßfurter (hasfurt) Bürger namens Johann Zusing (Hanns Zusing) lässt sich während der Bauernkriege einiges zu Schulden kommen lassen. Nachdem Bischof Konrad von Thüngen den Landstrich wieder eingenommen hat, flieht er aus der Stadt, um einer Bestrafung zu entgehen. Deshalb zieht Bischof Konrad seine Güter ein und gibt sie an seinen Kammerschreiber Johann Woltz (Hanns Woltz). Die Güter beinhalten einen halben Morgen Weingarten in der Hohenwanne, einen Wiesengarten hinter der Rengersmühle, ein Krautgarten vor dem Oberen Tor bei dem kleinen See bei Zeil und eine halbe Behausung zu Haßfurt.
Bischof Konrad von Bibra verkauft die Erbstücke und Feldgüter des im vorigen Eintrag genannten Hofes, nämlich die Äcker, Weingarten, Viehzucht, Gärten und die Hofstätte in der Stadt, für 1400 Gulden an die Stadt Heidingsfeld (Haidingsueld). Der Pfennigzins, nämlich 33 Pfund 4d und 2 altd. 2 Pfund, wird für ein Osterlamm gerechnet. 2 Pfund 3 werdig Wachs oder für 1 Pfund 28d 37 Eimer 1,5 Achtel und 1 Maß Gultwein samt dem gebührenden Handlohn sind dem Stift vorbehalten. Allerdings gibt der Bischof jährlich 18 Eimer Wein zum Mönchberg (Munchberg) aus.