Machthild von Lisberg (Liesperg) sowie ihr Sohn und ihre Tochter geben die Hälfte an der Burg Bracht (Brachta) dem Hochstift als Lehen.
Mechthild von Lisberg (Liebsberg) und ihr Sohn Friedrich verkaufen ihren Anteil am sogenannten Kammerforst (Camerforst) zusammen mit anderen Gütern im Amt Karlburg (Carlburg) und in Arnstein (Arnstain) an Bischof Gerhard von Schwarzburg. Ein späterer Schreiber erwähnt außerdem den sogenannten Hof Rumbrodt in Karlstadt (Carlstatt) sowie die Burg Bracht (Bracht), die von Bischof Albrecht von Hohenlohe dem Landgrafen von Hessen abgewonnen wurde (Albrecht den landgraffen zue Hessen ubertzogen).
Mechthild von Lisberg (Lisperg) und ihr Sohn Friedrich verkaufen etliche Güter und Nutzrechte in den Ämtern Karlburg (Carlburg) und Arnstein (Arnstain) sowie den Kammerforst (Camerforst) und einen Karlstädter Hof (Rumrodt ain hoff zu Carlstatt) an Bischof Gerhard von Schwarzburg und verzichten auf ihren Anspruch auf die Burg Bracht (Brachta).
Mechthild von Lisberg erhebt bezüglich der Burg Bracht eine Forderung gegen den Würzburger Bischof, von der sie jedoch Abstand nimmt und dies quitiert.