Marquard von Grumbach (Marcwart von Grumbach) baut das Schloss Rothenfels (schloß Rotenvels) über dem Kloster Neustadt am Main (closter Newenstat am Main). Er verspricht dem Abt des Klosters, dass er keinen Zoll vom Kloster fordern wird. Fries merkt an, dass nach dem Aussterben des Geschlechts von Grumbach das Geschlecht der Wolfskeel die Besitztümer übernommen haben, weshalb diese dann Wolfskelen von Grumbach genannt werden, später dann aber nur noch Grumbach genannt werden.
Bischof Gebhard von Henneberg befreit das Kloster Langheim (closter Lanckhaim) auf Bitte Hugos von Seßlach (Hugo von Sesslach) von der Abgabe des Zehnten zu Burkardsdorf (Burckartsdorff). Im Gegenzug dafür übergibt Hugo von Sesslach dem Stift eine Hube zu Gräfendorf (Greuesdorf), die er vom Stift wieder als Lehen erhält.
Das Kloster Gerlachsheim besitzt einen Hof in Königshofen (Tauberkunigshofen), der von der Abgabe des Zehnten befreit wird. Die Nachtragshand vermerkt zusätzliche den Ort Eberbach (Eberbach), die Buchheimer Mark (Buchaimer mark), Crutz, Wildhag, Rinderfeld (Rinderfelt), Tauberbischofsheim (Bicshoffshaim), Aschaffenburg (Aschaffenburgk), Königshofen (Konigshoffen), Mainz (Maintz), Lauda (Lauden), Distelhausen (Destelhausen), Sonderriet (Sondernrith).
Wilhelm von Thüngen (Wilhelm von Thungen) kauft von Hermann Goldschmidt (Herman Goltschmid) einen Hof in Gerolzhofen (Geroldshofen), der hinter dem nordöstlichen Tor (hinter dem thore als man von Ebrach hinein reit) und neben dem Hof der Familie Fuchs von Bimbach (Fuchse) liegt. Wilhelm von Thüngen trägt den Hof als Lehen und wird von Bischof Johann von Egloffstein von Beden, Diensten, Grabenarbeit und Wachdiensten befreit. Die Nachtragshand vermerkt zusätzlich den Kirchensatz zu Burgsinn (Burcksin), einen Hof in Zeilitzheim (Zwelichsheim hoff), die Orte Gaibach (Gewbach) und Rügshofen (Ruegshoffen).
Die Bewohner von Ebern und Seßlach (Eberen und Sesslach) reichen Beschwerde bei Bischof Johann von Brunn über die ihnen vorgesetzten Pfandherren ein. Nach ausgiebigen Verhandlungen erreichen die Bürger von Ebern, dass sie an den Ritterkanton Baunach den Pfandschilling erst in 13 Jahren entrichten müssen und dass der Bischof ihnen alle Steuern und Bede erlässt. Fries verweist für genauere Informationen auf das Stichwort Eberen.
Elisabeth Fuchs zu Eltmann (Else Fuchsin witwe), ihr Sohn Heinrich Fuchs zu Wallburg (Hainrich Fuchs ir sun) und ihr Enkel Georg Fuchs von Bimbach bzw. von Stolberg (Georg Fuchs) besitzen einen Hof in Gerolzhofen (Geroltzhouen). Sie werden von einigen Abgaben und Diensten befreit,
Bischof Johann von Brunn freit das Kloster Bronnbach (Brunbach) für sechs Jahre von Atzung, Lager und Frondienst. Von einer späteren Hand wurde ergänzt, dass der Abt zu Bronnbach Visistator des Seligentaler Klosters (Seligenthal) ist.
Bischof Johann von Brunn verleiht die Badstube von Bütthard (Buthert) als Lehen und befreit diese von Abgaben.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg befreit das Kloster Grünau (Cartheuseren zu Grunaw) von Abgaben für Äcker und Wiesen in der Mark Zellingen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft die Schänke des Hochstifts in Prosselsheim (Brassoltshaim) mit den dazugehörigen Privilegien und der Hofreite, die von Bede, Huhn und Frondienst sowie sonstigen dörflichen Abgaben befreit ist, für 275 Gulden urtätlich an Bernhard Klapp (Klapp) und dessen Erben. Diese sollen jährlich an Petri Cathedra (22. Februar) zwölf Gulden und ein Fastnachtshuhn leisten. Die Schänke soll auch bei einem Besitzwechsel als Lehen empfangen und der fällige Handlohn abgegeben werden. Der Wein, der außerhalb von Prosselsheim (Prassoltshaim), Kürnach (Kurnach), Seligenstadt (Seligenstatt), Püssensheim (Busenshaim) und Dipbach (Dieppach) zugekauft wird, soll bei der nächstgelegenen Stelle verzollt werden.